Seit Covid-19 die ganze Welt beschäftigt, sind die Missstände in den Flüchtlingslagern an den Grenzen Europas stark in den Hintergrund gerückt. Dies, obwohl sich die Situation der Menschen auf der Flucht im letzten Jahr massiv verschlechtert hat. Die prekären Bedingungen in den Zelten, der fehlende Zugang zu fliessendem Wasser und einer funktionierenden Gesundheitsversorgung verunmöglichen einfachste Schutzmassnahmen. Darum fordern über dreissig Schweizer Städte und Gemeinden die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter auf, die Menschen endlich aus diesen Lagern zu evakuieren und ihnen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren zu ermöglichen, so wie dies in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen ist.
Bereits lange, bevor sie in Europa anklopfen und in den Lagern in Griechenland, Kroatien oder Bosnien «stranden», sind Geflüchtete unvorstellbaren Leiden ausgesetzt. Menschen mit berechtigtem Anspruch auf Asyl sind gezwungen, sich illegal, mit Hilfe krimineller Schlepperorganisationen und unter lebensgefährlichen Umständen nach Europa und in die Schweiz zu kämpfen, um einen Asylantrag stellen zu können. Seit 2014 sind alleine im Mittelmeer über 21’000 Menschen auf dieser Flucht gestorben. Das sind zehn Menschen pro Tag! Diesem Drama, das durch unsere Gesetze mitverursacht wird, muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Krise spitzt sich zu
Wir fordern darum in zwei gleichlautenden Vorstössen in beiden Räten, dass die Schweiz das Botschaftsasyl wieder einführt. Dieses wurde 2012 mit der Revision des Asylgesetzes abgeschafft. Der Bundesrat wollte vermeiden, dass die Schweiz als einziges europäisches Land diese Möglichkeit vorsieht. (Das ist notabene besonders paradox, weil dieselben politischen Kreise gleichzeitig auf die Unabhängigkeit von der EU pochen.) Die Situation hat sich seither verschlechtert, die humanitäre Krise hat sich zugespitzt, die Fluchtrouten in die Schweiz wurden zusätzlich erschwert. Die dramatischen Folgen sind bekannt.
Das Bestechende am Instrument des Botschaftsasyls besteht darin, dass Menschen nicht mehr unter Lebensgefahr mehrere tausend Kilometer von Syrien, aus dem Libanon oder von Libyen aus nach Europa auf sich nehmen müssten, um in der Schweiz einen Antrag auf Asyl zu stellen. Wenn sie nach der Genfer Flüchtlingskonvention und der Schweizer Gesetzgebung ein Anrecht auf Asyl haben, so können sie diesen Anspruch direkt in der Schweizer Botschaft vor Ort geltend machen. Die Logik ist einfach: Wer einen positiven Bescheid erhält, wird bei der Einreise unterstützt, alle anderen nicht.
Der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien wehren sich gegen das Botschaftsasyl. Sie verkennen, dass sich so ein geordnetes Asylverfahren gestalten lässt. Und sie vergessen, dass mit der Definition des Verfahrens kein Entscheid über die Zulässigkeitskriterien gefällt wird – diese bleiben unverändert. Das Botschaftsasyl ist angesichts der Tragödie im Mittelmeer und der aktuellen Situation in den Flüchtlingslagern nicht nur sinnvoll, sondern unsere historische Verantwortung.