So behaupten sowohl Alliance Santé wie auch der Branchenverband Santésuisse weiterhin, dass die Initiative keine Kinderprämien, keine Franchisen und auch keine Spezialmodelle (Hausarzt, HMO) mehr zulasse. Das Initiativkomitee will diese verleumderischen Behauptungen nicht hinnehmen und vor Beginn der öffentlichen Debatte Klarheit in diesen sensiblen Fragen schaffen, nicht zuletzt aus Respekt vor der Stimmbevölkerung:
- Der Initiativtext fordert eine Änderung der Verfassung. Aus diesem Grund ist er möglichst allgemein formuliert. Sein Zweck ist hingegen absolut eindeutig: Die Initiative fordert eine Reform des Systems an sich. Sie stellt in Frage, ob die Vielzahl an Versicherungen sowie der damit einhergehende Wettbewerb mit all seinen Widersinnigkeiten, Negativeffekten und Funktionsstörungen wirklich sinnvoll sind. Was die Struktur anbelangt, so wird die öffentliche Krankenkasse über kantonale Agenturen umgesetzt, um die kantonale Hoheit über das Gesundheitswesen zu respektieren.
- Die Volksinitiative fordert keinerlei Änderung der Bestimmungen betreffend Leistungserbringer und deren Angebot. Spitalplanung, Alters- und Pflegeheime, die Spitex sowie die ambulante Privatmedizin bleiben in der Kompetenz der Kantone, wie es das aktuelle Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorsieht. Die Initiative wird deshalb das Leistungsangebot nicht einschränken und erst recht nicht zu einem Abbau bei Betreuung und Pflege führen.
- Ebenso fordert die Initiative keinerlei Änderung der Bestimmungen betreffend alternative Versicherungsmodelle . Die öffentliche Krankenkasse hat den Auftrag, das KVG umzusetzen, in welchem diese Modelle explizit vorgesehen sind. Die öffentliche Kasse selbst kann ihren Auftrag gar nicht in Frage stellen. Im Übrigen haben die Initianten nie auch nur im Ansatz davon gesprochen, dass sie die aktuell gültige Praxis ändern wollten – nicht in den parlamentarischen Kommissionen, nicht im Plenum von National- und Ständerat und auch nicht in ihren Medienmitteilungen und Argumentarien. Gemäss KVG bleiben die alternativen Versicherungsmodelle (Hausarzt, HMO) somit eindeutig weiterhin möglich.
- Die Festsetzung der Prämien folgt weiter den Prinzipien des Föderalismus und den Regeln des KVG. Die Initiative will die Auswüchse des Kassendurcheinanders und der Konkurrenz beseitigen, also die Ungleichheit, die durch die Vielzahl an Prämien charakterisiert wird. Die kantonalen Agenturen werden deshalb die Prämien ausschliesslich gemäss den effektiven Kostenfestlegen müssen. Die Prämien werden sich nach der Alterskategorie (Kind, junge Erwachsene, Erwachsene), dem gewählten Versicherungsmodell und der gewählten Franchise richten, so wie es das KVG vorsieht. Diese im KVG festgelegten Prinzipien haben die Initianten niemals in Frage gestellt. Der Initiativtext enthält keine Bestimmung, die einen anderen Schluss zulässt. Trotzdem das Gegenteil zu behaupten, und das erst noch mit Hilfe eines juristischen Gefälligkeitsgutachtens, kommt purer intellektueller Unredlichkeit gleich.
Anstatt mit zahlreichen teuren Inseraten – bezahlt mit unseren Prämien – Lügen zu verbreiten, sollten die Versicherungen lieber die wahren Probleme lösen. Aus lauter ökonomischer Blindheit weigern sie sich jedoch, dies zu tun. Die Initiative verlangt jedoch genau das. Deshalb fordern wir eine Debatte über die wahren Fragen und Probleme.
Die Vermischung zwischen der sozialen Grund- und der privaten Zusatzversicherung führt zu inakzeptablen Negativwirkungen. Die missbräuchliche Verwendung von Daten begünstigt eine Risikoselektion, die zwar illegal ist, aber nichtsdestotrotz praktiziert wird. Die administrativen Komplikationen kosten Millionen von Arbeitsstunden zu Lasten der Bevölkerung und der Akteure im Gesundheitswesen, die unter den Schikanen der Kassen fast kollabieren. Der Risikoausgleich ist kompliziert und teuer: 6 Milliarden Franken werden zwischen den Kassen hin und her geschoben, damit die Konkurrenz funktioniert, das ist widersinnig. Die Reserven (6 Milliarden!) sind reine Geldverschwendung. Der Reservenfluss zwischen den Kantonen ist undurchsichtig, das beweisen die 2 Milliarden an Prämiengeldern, die in einigen Kantonen zu viel gezahlt wurden. Die Festlegung der Prämien ist kaum transparent. Aus sozialer Sicht sind die Unterschiede zwischen den Prämien ungerecht, im gleichen Kanton können die Prämien um 50 bis 60 Prozent abweichen. Die dauernde Wechslerei zwischen den Kassen ist ineffizient und kostet jedoch hunderte von Millionen pro Jahr. Die Kontrolle über die Grundversicherung ist lückenhaft. Und schliesslich machen unanständige Saläre, wiederholte Affären im Zusammenhang mit Misswirtschaft, überflüssige Werbeausgaben, hohe Durchsetzungskosten für die Kantone sowie Interessenkonflikte das wenig schmeichelhafte Gesamtbild komplett.
Aus diesen Gründen sagen wir: Schluss mit Lügen, Schluss mit falschen Unterstellungen und Schluss mit Ablenkungsmanövern!