Die nationalrätliche Rechtskommission (RK-N) will Schwangerschaftsabbrüche nicht entkriminalisieren, obwohl diese ein Grundrecht darstellen. Die SP ist enttäuscht über diesen mutlosen Entscheid. Sie fordert den Nationalrat auf, den Widerspruch zur Praxis zu beseitigen und Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht zu streichen.
«Jede Frau hat das Recht, über ihren Körper zu verfügen und Schwangerschaften freiwillig abzubrechen», sagt SP-Nationalrätin Min Li Marti. «Dieses Recht ist jedoch alles andere als selbstverständlich: In vielen Ländern wie auch der Schweiz wird es heute in Frage gestellt.» Die von der RK-N abgelehnte parlamentarische Initiative zielt darauf ab, den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch als eine Frage der Gesundheit und nicht als Strafsache zu betrachten.
Bereits 2020 hatte die SP gefordert, den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren (Motion 20.4140). «Regelt man den Schwangerschaftsabbruch in einem Gesetz ausserhalb des Strafgesetzes, kann die heutige Stigmatisierung bekämpft werden», sagt Tamara Funiciello, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin der SP Frauen. «Abtreibung wäre nicht länger eine Strafsache, für die man eine Notlage geltend machen muss, sondern das, was es ist: ein Selbstbestimmungsrecht der Frauen.»