Schweiz im UNO-Sicherheitsrat: Einsatz für den Frieden

Vor dem Hintergrund des Angriffskrieges in der Ukraine ist die internationale Position der Schweiz regelmässig Gegenstand von Diskussionen. In diesen Kontext gehört auch die Frage nach unseren Beziehungen zu verschiedenen internationalen Organisationen. Am 9. Juni 2022 haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UNO) die Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Eine gute Gelegenheit, um zu beleuchten, was dieser Sitz für die Schweiz bedeutet.

Die Schweiz ist seit 2002 UNO-Mitglied. Nun beteiligt sie sich nicht nur als Beitragszahlerin an den Vereinten Nationen, sondern hat auch ein Mitspracherecht und kann auf die Entscheide einwirken. Darum hat sie sich 2011 um einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für den Zeitraum 2023-2024 beworben.

Die SP International stand und steht voll und ganz hinter dieser Kandidatur. Mit der erfolgreichen Wahl am 9. Juni kann sie ihre Rolle als Vermittlerin auf dem internationalen Parkett vertiefen, ihre Netzwerke ausbauen, sich für den Weltfrieden einsetzen und die Position des internationalen Genf stärken. Darüber hinaus kann die Schweiz mit ihrem Fachwissen im Bereich der internationalen und humanitären Politik sowie ihrem Engagement für den Multilateralismus einen wichtigen Dienst für die gesamte internationale Gemeinschaft leisten.

Anzumerken ist schliesslich, dass die Neutralität der Schweiz kein Problem für ihre Kandidatur darstellt, da der Sicherheitsrat im Namen des Völkerrechts handelt. Gegenteilige Behauptungen kommen einzig seitens der SVP, der einzigen Schweizer Partei, die sich gegen die Kandidatur ausgesprochen hatte.

Der UNO-Sicherheitsrat

Der Sicherheitsrat ist ein Organ der Vereinten Nationen (UNO), dessen Hauptverantwortung die Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit ist. Er setzt sich aus fünf ständigen Mitgliedern – USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich – und zehn von der UNO-Generalversammlung für zwei Jahre gewählten, nichtständigen Mitgliedern zusammen. Zu den Aufgaben des Sicherheitsrats gehört es, bestimmte Sachverhalte an die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs zu verweisen, wenn der Verdacht besteht, dass internationale Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression) begangen wurden.

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