Wer künftig mit einer schweren Krankheit konfrontiert ist, wird auch noch mit höheren Kosten zu kämpfen haben. In den Worten der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) heisst dies «Stärkung der Selbstverantwortung und Solidarität». Der Entscheid von gestern bewirkt dass Menschen, welche mit einer kostspieligen Krankheit diagnostiziert wurden, nicht bereits nach einem Jahr, sondern erst nach drei Jahren ihre Franchise senken können. Diese Regelung trifft vor allem Menschen mit tiefem und mittlerem Einkommen, die sich keine hohen Prämien leisten können und deshalb einen höheren Selbstbehalt gewählt haben. Der Entscheid wälzt die Kosten auf die Kranken ab und nennt dies dreist «Solidarität». «Mit der neuen Regelung wird eine Zweiklassenmedizin vorangetrieben. Die Solidarität zwischen kranken und gesunden Menschen wird untergraben und die Wahlfreiheit der Versicherten eingeschränkt», kritisiert Hans Stöckli.
Im gleichen Atemzug wurde beschlossen, die Franchisen der Teuerung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen. Es ist jedoch so, dass die Gesundheitskosten in den letzten Jahren enorm viel schneller anstiegen als die Löhne, weswegen die Anpassung eine grosse Mehrbelastung für die Versicherten bedeutet. Die Mehrheit der Kommission will mit der Änderung verhindern, dass «unnötige Leistungen» in Anspruch genommen werden. In Wirklichkeit wird jedoch der Zugang zu Gesundheit erschwert.