Die von Bundesrat und RK-S geforderte «Nein heisst Nein»-Lösung enthält zwar einige Verbesserungen gegenüber der aktuellen Gesetzeslage, sie schützt die sexuelle Selbstbestimmung aber ungenügend. Ausserdem bringt die Qualifikation des Tatbestandes auch Gefahren mit sich. Es würde im Voraus festgeschrieben, dass eine Vergewaltigung ohne Zwang «nicht besonders gravierend» ist. Der Bundesrat drückt sich ein weiteres Mal davor, Verantwortung zu übernehmen. Für die SP Frauen ist und bleibt das Ziel die Verankerung von «Nur Ja heisst Ja» in Gesetz und Gesellschaft.
«Der Vorschlag von Bundesrat und Mehrheit der RK-S ist unzureichend», stellt Tamara Funiciello, Nationalrätin SP und Co-Präsidentin der SP Frauen Schweiz klar: «Es ist unklar, ob eine Handlung als Vergewaltigung anerkannt wird, wenn sich das Opfer in einem Freezing oder Schockzustand befand. Wir dürfen nicht vergessen, dass viele Opfer sexualisierter Gewalt sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht wehren können».
Funiciello ergänzt: «Ausserdem geht es um einen wichtigen Grundsatz. Sexuelle Selbstbestimmung heisst, dass nur Menschen miteinander Sex haben, die das auch wollen. Sex ist nicht etwas, das man sich bis auf Widerspruch nehmen kann. Auch wenn der Bundesratsvorschlag in die richtige Richtung geht, braucht es eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung.» Die Forderung wird von der Bevölkerung gestützt. Gemäss den Befragten einer Studie von gfs.bern in Auftrag von Amnesty International schützt «Nur Ja heisst Ja» am besten vor sexualisierter Gewalt.
Die SP Frauen appellieren an die Ständerät:innen, dass sie einen zeitgemässen, fortschrittlichen Gesetzesentwurf verabschieden. Nur ein Sexualstrafrecht, das sexuelle Handlungen ohne Zustimmung als Vergewaltigungen anerkennt, schützt die sexuelle Selbstbestimmung effektiv und wird der Realität sexualisierter Gewalt gerecht.
Wir kämpfen so lange weiter, bis der Grundsatz «Nur Ja heisst Ja» in der Schweiz gelebte Realität und sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich effektiv geschützt wird. Weitere politische Prioritäten sind für uns die Schulung von Strafverfolgungsbehörden und Richter:innen, die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel insbesondere für Krisenzentren und Schutzunterkünfte, sowie die Investition in Täter:innenarbeit.
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