«Jetzt, wo sich die Opfer sexueller Belästigung endlich Gehör verschaffen, müssen wir es ihnen einfacher machen, auch per Gesetz dagegen vorzugehen», begründet SP-Nationalrat Mathias Reynard seine Parlamentarische Initiative. Mit dieser will er die Beweislasterleichterung, wie sie Artikel 6 des Gleichstellungsgesetzes vorsieht, auch auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ausdehnen.
In einem zweiten Vorstoss fordert Reynard den Bundesrat auf, einen Aktionsplan gegen sexuelle Belästigung zu formulieren. «Kantone wie Genf haben damit schon gute Erfahrungen gemacht. Es braucht Aufklärung und Sensibilisierung in der Schule wie am Arbeitsplatz, damit allen klar ist, dass sexuelle Belästigung kein Bagatelldelikt ist und dass man dagegen vorgehen kann und soll.»
Eine Gesetzeslücke gibt es in der Schweiz beim Straftatbestand der Vergewaltigung. Gemäss Artikel 190 des Strafgesetzbuchs kann aus juristischer Sicht nur eine weibliche Person Opfer einer Vergewaltigung werden. SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle will diese Lücke mit einer Motion schliessen: «Die Schweiz hat die Konvention des Europarats unterschrieben, die Vergewaltigung unabhängig vom Geschlecht definiert. Hier muss die Schweiz nachziehen, um gerade homosexuelle Männer, die Opfer sexueller Gewalt wurden, besser zu schützen.»