In Artikel 62 der Bundesverfassung wird die Harmonisierung des Schulwesens festgehalten. Seit zehn Jahren sind die Kantone deshalb daran, ihre Schulsysteme zu harmonisieren. Mit Erfolg, denn die Dauer der Schulstufen und der Schulbeginn sind synchronisiert. Auf der inhaltlichen Ebene steht zudem der Lehrplan 21 bereit. Kurz vor dessen Einführung, läuft der Kanton Thurgau aber nun in die andere Richtung. Statt wie alle andern Kantone in der Schweiz eine zweite Landessprache in der Primarschule zu unterrichten, verschiebt er dieses Vorhaben auf die Oberstufe. Viele Schülerinnen und Schüler seien mit Französisch in der Primarschule überfordert, wurde argumentiert. Zudem sei Englisch zu lernen im Thurgau sinnvoller als Französisch.
So geht es nicht
Ein höchst unsolidarischer Akt ist das in einem Land, welches bekannt dafür ist, dass man sich für Minderheiten, andere Kulturen und gerade auch Randregionen stark macht. Die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker aus der Romandie fühlen sich vor den Kopf gestossen. Denn in der Romandie wird längst überall in der dritten Klasse Deutsch gelernt. Klar ist schon jetzt: So geht es nicht. Denn in Artikel 62 der Bundesverfassung steht nicht nur, dass die Kantone ihre Schulsysteme harmonisieren müssen, sondern auch, dass bei einem Scheitern, der Bund die „notwendigen Vorschriften“ erlassen kann. Es ist nun definitiv Zeit, dass wir das tun. Im Sinne einer solidarischen Schweiz und deren Zusammenhalt.