SP begrüsst Bekenntnis zur Weissgeldstrategie – nun müssen Taten folgen

Der Bundesrat hat heute einen Bericht zu seinen Reformplänen für den Finanzplatz verabschiedet. Die SP begrüsst die Absicht des Bundesrats, den Schweizer Finanzplatz zu säubern und eine Abkehr der Banken vom Geschäft mit unversteuerten Vermögen zu erwirken. „Erfreulich ist, dass der Bundesrat zur Einsicht gelangt, dass eine Verpflichtung der Banken auf eine unmissverständliche Weissgeldstrategie zwingend notwendig ist.“, sagt SP-Präsident Christian Levrat. „Die Erfahrung zeigt klar, dass der Finanzmarkt bislang weder willens noch in der Lage war, sich selbst zu kontrollieren. Allerdings braucht es nach den Bekenntnissen des Bundesrats nun auch Taten.“ Die SP verlangte stets, dass sich die Schweizer Banken endlich von der bisherigen Geschäftspolitik des zumindest stillschweigenden Duldens von Steuerfluchtgeldern verabschieden. Zwingend ist eine bindende Selbstdeklaration für alle Bankkunden, die zudem in zweifelhaften Fällen von den Banken überprüft werden muss („Selbstdeklaration plus“). Ohne diese Sicherheit würde die SP-Fraktion, wie bereits seit Wochen klar signalisiert, das ergänzte Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ablehnen.

Die SP knüpft ihre Unterstützung des Abkommens mit den USA an klare und logische Bedingungen: Es darf keine Globallösung geben, ohne dass definitiv der gesetzliche Rahmen geschaffen wird, damit ein Wiederholungsfall weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Auf keinen Fall wird die SP ohne ein deutliches und verbindliches Bekenntnis zu einem sauberen Finanzplatz und der damit einhergehenden Abkehr vom Schwarzgeld-Geschäft der Ergänzung zum USA-DBA zustimmen. Die SP fordert, dass Institute bei der Annahme von Neugeldern zwingend eine Steuerdeklaration einholen müssen. Zudem soll diese im Zweifelsfall auch überprüft werden. Ein solcher Paradigmenwechsel wäre ein entscheidendes Signal an die Adresse der internationalen Staatengemeinde – und insbesondere auch an unsere Nachbarstaaten. Später soll diese Deklarationspflicht auch für Altgeld übernommen werden, welches bereits auf dem hiesigen Finanzplatz angelegt ist.

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