Junge Ukrainer:innen sollen gemäss Bundesrat in der Schweiz begonnene Berufslehren auch bei Aufhebung des Schutzstatus S beenden können. Die SP begrüsst diesen für die Betroffenen und die Wirtschaft positiven Entscheid. Sie fordert aber die Ausweitung der Regelung auf die vorläufige Aufnahme und negative Asylentscheide während der Berufslehre. Ansonsten würde für die grosse Mehrheit der Kriegsgeflüchteten die grosse Rechtsunsicherheit als Hemmnis zur Arbeitsmarktintegration bestehen bleiben. Angesichts des inländischen Arbeitskräftemangels ist der Handlungsbedarf dringend.
«Der Entscheid von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ist erfreulich. Die ukrainischen Jugendlichen und ihre Lehrbetriebe brauchen Planungssicherheit», sagt Samira Marti, SP-Nationalrätin und Vizepräsidentin der SP-Bundeshausfraktion. «Die Berufsausbildung ist ein Schlüsselfaktor für die Integration. Ermöglicht man den Jugendlichen, ihre Ausbildung auch bei Aufhebung des Schutzstatus S zu beenden, erleichtert dies ihre Lehrstellensuche und damit ihre Integration in der Schweiz.»
Können diese Jugendliche eine Berufslehre beenden, bereitet dies sie auch optimal auf ihr Berufsleben vor. Es befähigt sie zudem, zum Wiederaufbau der Ukraine beitragen zu können. Rund 5000 jugendliche Schutzsuchende aus der Ukraine haben den Schutzstatus S erhalten. «Die Schweiz kann diesen jungen Menschen eine Zukunft bieten», sagt Samira Marti. «Sie muss dies aber auch für deren Familien tun. Diese sollen gemeinsam mit den Lernenden in der Schweiz bleiben können, wenn der S-Status aufgehoben wird.»
Die heute kommunizierte neue Regelung ist sehr erfreulich, muss aber auch für junge Sans-Papiers und abgewiesene Asylsuchende gelten, wie dies die SP seit Jahren fordert (siehe etwa Motion 22.3392 «Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen» oder Motion 22.4107 «Berufliche Ausbildung für Personen mit Schutzstatus S ermöglichen»). Die Schweiz ist eine Vorreiterin in der dualen Ausbildung – es sollen alle Jugendlichen in unserer Gesellschaft davon profitieren können. Viele Arbeitgeber schrecken durch die kurze Gültigkeit des Status S heute davor zurück, die sehr gut ausgebildeten Ukrainer:innen anzustellen. Die Rechtsunsicherheit ist zu hoch. Um die Erwerbsquote zu erhöhen und dem inländischen Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, sind weitere Anpassungen für alle Kriegsflüchtlinge notwendig.