Das so genannte Kundenverfahren wurde seit Jahren international kritisiert und steht im Widerspruch zum OECD-Standard. „Es gibt angeklagten Personen die Möglichkeit, in aller Ruhe Beweisstücke zu vernichten, Schwarzgelder von Konten abzuziehen und weitere Massnahmen zur Verdunkelung zu ergreifen“, ergänzt Susanne Leutenegger Oberholzer. Die SP befürwortet auch die Lockerung des Verbots von Amtshilfe bei gestohlenen Daten, betont allerdings, dass solche Praktiken mit der überfälligen Einführung eines echten Informationsaustausches ohnehin obsolet würden.
Weniger erfreut nimmt die SP die verkürzte Vernehmlassungsfrist zur Kenntnis. Erneut muss die Schweiz in einer Feuerwehrübung reagieren und Gesetze anpassen. Anstatt getrieben von internationalem Druck von einem Brandherd zum nächsten zu springen, wären eine Gesamtschau und eine proaktive Strategie zum steuerkonformen Umbau des Finanzplatzes dringend notwendig.