Die SP-Fraktion hat im Rahmen ihrer vorbereitenden Sitzung vor der Sommersession eine Auslegeordnung gemacht und eine Diskussion der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit geführt. Dabei stellt die SP fest, dass die flankierenden Massnahmen für den Arbeitsmarkt immer noch Lücken aufweist. Sie gehören weiter verbessert, namentlich hinsichtlich Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat geht dabei mit seinen Vorschlägen in die richtige Richtung, die SP geht jedoch weiter und hat in der vorberatenden Wirtschaftskommission des Nationalrats auch eine Mehrheit erreicht. So soll insbesondere eine Solidarhaftung eingeführt werden, damit Firmen, welche Aufträge an ausländische Unternehmen weitergeben, bei Lohndumping haftbar gemacht werden können. Zudem müssen Löhne inskünftig bereits bei der Meldung angegeben werden, damit sie besser kontrolliert werden können. Mit diesen und weiteren Anpassungen – etwa im Bereich der Mindestlöhne – kann die Personenfreizügigkeit weiter verbessert werden. Diese Optimierungen sind im Interesse aller Arbeitnehmenden und nicht bloss einiger Grossunternehmer.
Die SP wird sich im Nationalrat für diese Verstärkung der flankierenden Massnahmen einsetzen. Ferner muss verhindert werden, dass die Solidarhaftung auf die lange Bank geschoben wird, wie das die Wirtschaftskommission des Ständerats mit der Aufteilung der Vorlage vorschlägt.