Zwar hat das Volk am 9. Februar einer Beschränkung der Zuwanderung zugestimmt – und das gilt es unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung dieser Politik zu akzeptieren. Doch die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels darf deswegen keinen Schritt zurück zu einem diskriminierenden Zuwanderungsregime sein: Die überwunden geglaubte Epoche einer rein wirtschaftsorientierten und menschenverachtenden Migrationspolitik zu Lasten der Kurzaufenthalter und entsandten Arbeitnehmenden darf nicht wieder Realität werden.
Sobald die verschiedenen Zuwanderungskategorien diskriminierend gegeneinander ausgespielt werden, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Es ist absehbar, dass die Wirtschaft die Begrenzung der B-Bewilligungen auf Kosten der schwächsten Kategorie der Kurzaufenthalter und Entsandten umgehen wird. Damit setzt der Bundesrat bei der Umsetzung auf jene temporären Arbeitskräfte, die Lohndumping und anderen Missbräuchen am massivsten ausgesetzt sind.
Für die SP ist klar, dass sich die Umsetzung an den Grundwerten unserer Gesellschaft zu orientieren hat – und das ohne Abstriche. Eine Diskriminierung nach Herkunftsland, nach Alter, nach Geschlecht, nach Beruf, nach Lohnniveau, nach Zivilstand oder Ähnlichem ist für die SP inakzeptabel.