Die Berner Fachhochschule stellt in einer ersten Studie fest, dass die Schweiz im internationalen Vergleich bezüglich Abschlussquote auf Sekundarstufe II (Berufsausbildung oder Mittelschule) gut dasteht. Defizite bestehen bezüglich den Abgangskompetenzen aus der obligatorischen Schule, wo rund 17 Prozent der SchulabgängerInnen von Illettrismus betroffen sind und daher Probleme bei der weiteren Bildungslaufbahn haben. Zudem zeigt sich, dass der Unterschied in der Weiterbildungsbeteiligung zwischen Personen mit und ohne Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz besonders hoch ist.
Vor dem Hintergrund, dass Personen ohne Berufsbildung bis zu einen Drittel tiefere Erwerbseinkommen als vergleichbare besser gebildete Personen erzielen, erstaunt es nicht, dass sie häufiger auf Sozialleistungen angewiesen sind. Beispielsweise ist die Wahrscheinlichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen, für Personen ohne Sek II-Abschluss mehr als doppelt so hoch als für Personen mit Abschluss. Beim Bezug einer IV-Rente und der Sozialhilfe ist die Wahrscheinlichkeit gar dreimal höher. Die prozentuale Differenz im Bezug von sozialstaatlichen Leistungen nimmt mit zunehmendem Alter der von Ausbildungslosigkeit betroffenen Personen ab – bezüglich Arbeitslosengeld und Invalidenrenten, hingegen nimmt die Differenz zu.
Eine zweite Studie der KEK-CDC Consultants im Auftrag der SP-Fraktion sieht die Förderung von Erwachsenen ohne Berufsbildung vor. Dabei gilt es, drei Hürden zu überwinden:
- Zugang zu den Zielgruppen und eine ihnen angemessene Information;
- Beratung und Motivation in der Einstiegsphase;
- Begleitung und vor allem Existenzsicherung während der Ausbildung.
Das Weiterbildungsgesetz, das sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, richtet sich unter anderem speziell an Personen ohne Berufsbildung. Insbesondere räumt es der Förderung von Grundkompetenzen einen wichtigen Stellenwert ein. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist im Bereich Information, Motivation und Begleitung aber noch zu konkretisieren.
Der Strategievorschlag der SP basiert auf einer zeitlich befristeten Förderungs-Kampagne, die durch den Bund angeschoben werden soll und durch Kantone und Sozialpartner umzusetzen ist. Die Kampagne soll Unternehmungen und Bildungsanbieter auf die Zielgruppe aufmerksam machen, insbesondere soll sie die vielfältigen bereits bestehenden Möglichkeiten publik und attraktiv machen und mit zielgruppenspezifischen Massnahmen den Zugang und Verbleib in solchen Massnahmen ermöglichen. Lücken im Bereich Stipendien und Sozialhilfe sind zu schliessen.