Positiv zu werten ist indes: Die heute vorgestellte Vereinheitlichung verbessert die Rechtssicherheit. Aus Sicht der SP ist es wichtig, dass das Bankgeheimnis in laufenden Strafverfahren aufgehoben werden kann und dass die Kantone damit punktuell Zugang zu Bankdaten erhalten. Damit wird den Schweizer Steuerbehörden gewährt, was den ausländischen Behörden seit Jahren zugestanden wird.
Jedoch sieht auch dieses neue Steuerstrafrecht vor, dass das Bankgeheimnis Steuerhinterzieher im Veranlagungsverfahren schützt und dass die Steuerbehörden bei der Veranlagung weiterhin keinen Zugriff auf Bankdaten erhalten. Der Bundesrat stellt sich damit schützend vor Steuerhinterzieher und ihre Helfershelfer bei den Banken. Aus diesem Grund wird sich die SP weiterhin für mehr Transparenz und mehr Steuergerechtigkeit einsetzen. Letztlich ist Steuerhinterziehung Diebstahl am Volk.