Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die alle Finanzintermediäre verpflichtet, von ihren KundInnen eine schriftliche und offizielle Bestätigung einzufordern. Damit muss belegt werden, dass die anvertrauten Vermögenswerte den zuständigen Steuerbehörden bekannt und korrekt versteuert sind. Ohne eine solche Bestätigung ist die Annahme von Neugeldern abzulehnen.
Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren muss diese Regelung auch für bestehende Beziehungen (Altgeld) angewendet werden. Mit KundInnen, die keine Bestätigung der Besteuerung liefern können, müssen die Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden.
Zusätzlich muss die Finma umgehend bei allen Finanzintermediären prüfen, ob diese insbesondere bezüglich Annahme von unversteuerten Vermögend den bestehenden Sorgfaltspflichten der Branche nachgekommen sind bzw. ob nicht die Gewährspflichten verletzt worden sind.
Ohne die Erfüllung dieser Bedingungen wird die SP der Ergänzung zum DBA-USA (11.027 Entwurf 10) nicht zustimmen.