SP weist den Weg nach einem Ja zur Abzocker-Initiative

Falls die Schweizer Bevölkerung am kommenden Sonntag die Abzocker-Initiative gutheisst, wird es darum gehen, das Volksbegehren sehr rasch umzusetzen, um den schlimmsten Lohneskapaden in der Schweizer Wirtschaft wirksam und endgültig einen Riegel zu schieben. Die SP Schweiz zeigt heute an einer Medienkonferenz den Weg auf, mit welchem die Initiative rasch umgesetzt werden kann. Denn für die SP steht fest: Die Abzocker-Initiative ist nicht das Ende der Diskussion um unverschämte und überrissene Gehälter, sondern deren Anfang.

Die SP fordert denn auch, dass die Abzocker-Initiative nach ihrer Annahme mittels bundesrätlicher Verordnung sofort umgesetzt wird. Die Vorarbeiten für eine solche Verordnung sind in den jahrelangen Beratungen zur Abzocker-Initiative und mit dem unbestrittenen Gegenvorschlag bereits geleistet. Die Umsetzung der Initiative geht klar rascher als der indirekte Gegenvorschlag.

Ferner ist die Revision des Aktienrechts wieder voranzutreiben. Diese wurde bis zum 3. März 2013 sistiert. Für die SP stehen mehrere Anliegen im Vordergrund, etwa eine aktienrechtliche Beschränkung hoher Vergütungen verbunden mit einer Bonussteuer, die Pflicht, ein Vergütungsreglement zu erstellen oder auch das Verbot von Doppelmandaten in VR-Präsidium und Geschäftsleitung.

Volksinitiativen für eine gerechtere Schweiz
Die Annahme der Volksinitiative gegen die Abzockerei wird ein wichtiges Signal sein, dass es so nicht mehr weitergehen kann und darf. Mehr Rechte für die Aktionärinnen und Aktionäre führen zwar zu einer nötigen und breiten Debatte über die Abzocker-Entschädigungen, aber sie schaffen noch nicht mehr soziale Gerechtigkeit.

Die SP Schweiz setzt sich insbesondere für die folgenden hängigen Volksbegehren ein:

  • Die 1:12-Initiative verlangt, dass die Spanne zwischen dem tiefsten und dem höchsten Lohn in einer Unternehmung nicht mehr als der Faktor 12 beträgt. Die Initiative kommt voraussichtlich im September 2013 zur Abstimmung.
  • Die Initiative für einen Mindestlohn sichert allen Vollzeiterwerbstätigen einen Lohn von mindestens Fr. 4000 im Monat.
  • Die kürzlich eingereichte Erbschaftssteuer-Initiative fordert, dass Nachlässe welche 2 Millionen Franken überschreiten zu Gunsten der AHV-Finanzierung mit einer Abgabe von 20 % besteuert werden.
  • Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung beseitigt die ungerechten Steuerprivilegien für reiche Ausländerinnen und Ausländer.

Die SP wird in den kommenden Monaten ihr Engagement mit diesen Projekten ganz in den Dienst einer Politik für alle statt für wenige stellen. Diese Projekte ergänzen sich gegenseitig. Jede dieser Initiative wird in einem exakt definierten Bereich zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserem Land beitragen.

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