Eine von vier Personen im Rentenalter ist armutsgefährdet oder lebt in Armut. Das ist inakzeptabel. Der bundesrätliche Vorschlag lässt jedoch einmal mehr das Verfassungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebensweise unerfüllt. So sind die Renten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Tieflohnsektor, von Teilzeit Arbeitenden oder von Familien Betreuenden völlig ungenügend. Ohne eine schnelle Verbesserung der Renteneinkommen im mittleren und tiefen Lohnsegment – das betrifft vor allem Frauen – bleibt die Reform deshalb unvollständig und kaum mehrheitsfähig. Die Bekämpfung der Altersarmut lässt sich nachhaltig nur über die AHV erreichen, welche ein einfaches, solidarisches und ertragreicheres Modell als die 2. Säule darstellt.
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden auf dem Arbeitsmarkt systematisch diskriminiert und vom Erwerbsleben in vielfältigen Formen (prekäre Frühpensionierungen, Langzeit-Arbeitslosigkeit, Invalidisierung, Abschieben auf schlechter bezahlte Jobs) benachteiligt oder ausgeschlossen. Besonders auffällig ist die Situation ab dem 60. Altersjahr. Je höher das Rentenalter, desto tiefer sind die so erzwungenen Frührenten. Die SP60+ lehnt deshalb alle Versuche zur Erhöhung des Rentenalters entschieden ab. Sinnvoll und notwendig ist vielmehr ein voller Rentenanspruch ab spätestens 62.
Die demografischen Horrorszenarien, welche von einer «Überalterung» unserer Gesellschaft sprechen und als Konsequenz das Ausbluten der aktiven Generation in Aussicht stellen, halten einer näheren Überprüfung nicht stand. Im Gegenteil: Die SP60+ stellt fest, dass alle ökonomischen Indikatoren in Verbindung mit der demografischen Entwicklung auf grün stehen. Und dies wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahrzehnten so bleiben. Das Umfeld ist somit günstig, um die dringendsten Lücken und Mängel im heutigen System der Altersvorsorge zu schliessen.