Mit dem heutigen Beschluss des Ständerats wurden einige wichtige Verbesserungen gegenüber dem heutigen Zustand erreicht. So steigt die Dividendenbesteuerung beim Bund auf 70%, die zinsbereinigte Gewinnsteuer ist nur noch im Kanton Zürich möglich und an einen Mindeststeuersatz von 18% geknüpft, zudem werden erstmals die Auswüchse des Kapitaleinlageprinzips aus der USR II korrigiert. Die Anträge der SP-Fraktionsmitglieder für eine Dividendenbesteuerung von 70% auch auf Kantonsebene sowie weitergehende Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip wurden hingegen abgelehnt. «Die Vorlage bleibt ein hoher Preis für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Daher ist eine soziale Kompensation im gleichen Ausmass zur Finanzierung der AHV unbedingt notwendig», betont Anita Fetz, SP-Ständerätin.
Die jährliche Zusatzfinanzierung von über zwei Milliarden für die AHV ist als Kernbestandteil der Vorlage vom Ständerat bestätigt worden. Sollte der Nationalrat dies mit einer Erhöhung des Rentenalters verknüpfen oder die AHV-Finanzierung von der Steuervorlage trennen, wird die SP der Vorlage die Unterstützung entziehen. «Das Stimmvolk will eine deutlich bessere Vorlage als die USR III. Alles andere unterstützen wir nicht», warnt Anita Fetz.