Doch so ist es nicht. In der Schweiz gibt es rund 5500 Pauschalbesteuerte. Diese Pauschalbesteuerung ist ein seltsames Konstrukt. Von der Pauschalbesteuerung können nur reiche Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Zumindest nicht offiziell. Als Bemessung der Pauschale gelten primär die Wohnkosten.
Mit der Pauschalbesteuerung werden die Rechtsgleichheit und der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit arg strapaziert. Während Normalverdienende alles Mögliche in der Steuererklärung zu deklarieren haben, schlüpfen pauschalbesteuerte Millionäre mit Sondervereinbarungen durch.
Von dieser Sonderbehandlung hat die Bevölkerung zu Recht die Nase voll. Das zeigen auch kantonale Volksabstimmungen. 2009 wurde in Zürich die Pauschalbesteuerung vom Stimmvolk abgeschafft. 2011 wurde im Kanton Schaffhausen eine entsprechende Volksinitiative angenommen. 2012 sagte das Stimmvolk in Appenzell Ausserrhoden Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Und ebenfalls 2012 sagte auch Baselland mit einem Ja-Anteil von 62 Prozent Ja zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.
Auch der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Dazu führte laut Berichten vor allem die mit der Pauschalbesteuerung verbundene Inländerdiskriminierung: Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb ausländische Steuerpflichtige ohne Erwerbstätigkeit privilegiert würden, während alle inländischen Steuerpflichtigen – egal ob Schweizer oder Ausländer – regulär aufgrund des Einkommens und des Vermögens Steuern zahlen. Dies schade zudem der Steuermoral, wurde im Stadtbasler Kantonsparlament argumentiert.
Eine landesweite Abschaffung der Pauschalbesteuerungsregel – so, wie es die Eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ verlangt – würde verhindern, dass die Steueroptimierungsnomaden einfach in einen anderen Kanton ziehen, um es sich dort auf Kosten der Steuergerechtigkeit gut gehen zu lassen. SVP-Kreise, die sonst immer für sich beanspruchen, auf Volkes Stimme zu hören, halten sich in Sachen Pauschalbesteuerung die Ohren zu und gefallen sich in der Rolle der Helfershelfer für reiche Steuerflüchtlinge. Denn diese reichen, pauschalbesteuerten Ausländer kommen in die Schweiz, um der Steuergerechtigkeit in ihrem Heimatland zu entfliehen.
Steuergerechtigkeit ist nicht verhandelbar: Sie ist gegeben oder nicht gegeben. Im Fall der Pauschalbesteuerung trifft letzteres zu. Da nützt es auch nichts, wenn steuerprivilegierten Ausländern künftig für die Pauschalbesteuerung das Siebenfache statt wie heute das Fünffache der Wohnkosten berechnet werden soll.
Wir von der SP wollen Steuergerechtigkeit für alle, statt Steuerprivilegien für wenige. Die eidgenössische Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung geht in die richtige Richtung.