Steuerhinterziehung nicht fördern: Nein zu Matter-Initiative und Gegenentwurf

Die von SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter zusammen mit prominenten Politikerinnen und Politikern aus FDP und CVP lancierte Volksinitiative dient nur der Steuerhinterziehung. Damit untergräbt sie die Steuermoral und bestraft die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger. «Die Initiative exponiert die Schweiz als Land, das Steuerhinterziehung salonfähig macht. Deshalb hat der Bundesrat die Initiative auch abgelehnt. Der Gegenentwurf ist genauso unverschämt, einfach etwas weniger dreist formuliert», sagt SP-Nationalrat Corrado Pardini. Umso unverständlicher, dass die geschlossene bürgerliche Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) diesem Gegenvorschlag zugestimmt hat.

Die SP hat in der WAK-N den Antrag gestellt, den Titel der Initiative auf «Verankerung der Steuerhinterziehung in der Bundesverfassung» zu ändern. Erwartungsgemäss lehnte die bürgerliche Mehrheit diesen Antrag ab, dabei hätte er den Zweck der Initiative auf den Punkt gebracht.

«Es geht SVP-Banker Matter und seinen Mitinitiantinnen und Mitinitianten aus FDP und CVP nicht um den Schutz der Privatsphäre, denn diese ist in der Verfassung bereits umfassend geschützt. Es darum, Steuerhinterziehung offiziell zum Kavaliersdelikt zu machen», kritisiert Corrado Pardini. Das untergräbt den Kampf der OECD gegen die Steuerhinterziehung sowie die Weiterentwicklung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im Inland und stellt die schweizerischen Steuerbehörden schlechter als die ausländischen.

Im Rahmen der Steueramnestie sind laut Medienberichten alleine von 2010 bis 2014 knapp 20 Milliarden Franken an Schwarzgeld ans Tageslicht gekommen. Seither dürften weitere Milliarden hinzugekommen sein. Die Volksinitiative wie auch der Gegenvorschlag wollen es den Behörden faktisch verunmöglichen, solche Gelder aufzudecken. Sie setzen den Finanzplatz Schweiz damit einem neuen Reputationsrisiko aus. Aus diesem Grund lehnt selbst die Bankiervereinigung die Matter-Initiative ab.

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