Die Schuldenbremse verfehle gemäss des Gutachtens eines ihrer wesentlichen Ziele: nämlich die Wahrung der Interessen zukünftiger Generationen. Aus Gründen der Generationengerechtigkeit sei der in der Schuldenbremse vorgesehene Grundsatz einer Neuverschuldung von Null nicht zu rechtfertigen. Im Gegenteil: Tatsächlich stellt die Untersuchung eine sehr schwache Entwicklung der öffentlichen Investitionen durch den Bund fest: „Im internationalen Vergleich ist die Entwicklung der Schweizer öffentlichen Investitionen extrem schwach und in hohem Masse besorgniserregend. Würde sie sich fortsetzen, wäre mittelfristig eine deutliche Schwächung des Wachstumspotenzials der Schweizer Volkswirtschaft und damit eine Belastung der nächsten Generationen zu befürchten.“
Die Studienautoren empfehlen darum einen Paradigmenwechsel in der eidgenössischen Finanzpolitik. Um sowohl die konjunkturpolitische Handlungsfähigkeit als auch die öffentlichen Investitionen zu stärken, bedürfe es einiger institutioneller Veränderungen an der Schuldenbremse:
- Zur Stärkung der laufenden öffentlichen Investitionen und im Interesse zukünftiger Generationen sollten öffentliche Nettoinvestitionen gemäss der Goldenen Regel der Finanzpolitik von der Schuldenbremse ausgenommen werden, wobei eine genaue Definition der hierfür zulässigen Ausgabenkategorien noch gefunden werden muss.
- Um die konjunkturpolitische Handlungsfähigkeit zu stärken, braucht es die Bereitschaft, ausserordentliche Ausgaben zur Konjunkturstützung zu tätigen und bei Bedarf die notwendige Refinanzierung über die Amortisation zeitlich zu strecken.
Die Studienautoren stellen zwar fest, dass die Effizienz des Staates immer wieder überprüft und verbessert werden müsse; „Allerdings stelle sich die Frage, wie hoch hierfür die Potenziale in der Schweiz eigentlich noch sein können, ohne die Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen ernsthaft zu beeinträchtigen. Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich bereits über einen extrem schlanken Staat und wies über lange Jahre ein extrem niedriges Ausgabenwachstum auf.“ Ein allenfalls notwendiger Abbau von Budgetdefiziten oder eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen sei besser über Steuererhöhungen als über Ausgabenkürzungen zu finanzieren.