Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hat das Generationenprojekt Altersreform 2020 dem Ziel ein beachtliches Stück näher gebracht. Zwar gibt es noch einiges zu verbessern, notabene die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent und die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, aber mit der AHV-Erhöhung um 70 Franken pro Person überwiegt das Positive.
Hervorzuheben gilt, dass mit der linearen Rentenerhöhung von 70 Franken vor allem AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner profitieren, die während ihrer Berufslaufbahn tiefe Löhne hatten. So steigt die Mindestrente für Einzelpersonen und Ehepaare um 6 Prozent. Die AHV kommt ihrem verfassungsmässigen Ziel, den «Existenzbedarf angemessen zu decken» und ein Alter in Würde zu garantieren, somit wieder näher.
Betreffend Finanzierung hat die SGK-S Wert auf Opfersymmetrie gelegt. So tragen einerseits die Konsumentinnen und Konsumenten via Mehrwertsteuer zu einer soliden AHV-Finanzierung bei. Andererseits leisten auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen moderaten Beitrag mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um jeweils 0,15 Prozent.
«Die Altersreform 2020 ist auf gutem Weg», so das Zwischenfazit von SP-Ständerätin Pascale Bruderer Wyss. «Wir unterstützen eine Reform, die das Rentenniveau sichert und eine AHV-Stärkung vorsieht». Für das Gelingen der Reform wird entscheidend sein, dass auch in den weiteren Beratungen die staatspolitische Verantwortung über die (partei-)politische Profilierung gesetzt wird.