Ich erinnere mich noch gut, wie ich als Mitglied der Finanzdelegation von den ersten Massnahmenpaketen in Milliardenhöhe, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte, überrascht war. Einerseits sollten innert kürzester Zeit Milliarden für die Wirtschaft gesprochen werden, andererseits hatte der Bundesrat (noch) keine Antwort auf die Frage, wie denn diese Massnahmen finanziert werden sollten. Das warf bereits in der Finanzdelegation (welche die Anträge des Bundesrates auf dringliche Kredite zu genehmigen hatte) Fragen nach der finanztechnischen Abwicklung dieser ausserordentlichen Ausgaben auf.
Kurz zusammengefasst stand die Frage im Vordergrund: Welche Auswirkungen haben die wegen der Corona-Krise geschnürten Massnahmenpakete auf unsere Bundesfinanzen?
Vorab ein paar grundsätzliche Erklärungen zum Funktionieren des Finanzhaushalts des Bundes:
Grundsätze des Finanzhaushaltes des Bundes
Wichtig zu wissen ist, dass ausserordentliche Ausgaben, wie eben wohl auch diese Massnahmenpakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus, heute nach dem Finanzhaushaltgesetz (für alle speziell Interessierten: Art. 17 FHG) über das Amortisationskonto abgewickelt werden sollen. Nach aktueller gesetzlicher Grundlage heisst dies nichts anderes, als dass das dort entstehende Manko über sechs Jahre wieder auszugleichen ist (Art. 17b FHG). In besonderen Fällen kann die Bundesversammlung diese Frist erstrecken. Der Ausgleich findet, und hier liegt die Krux, über den Voranschlag, sprich das Budget der folgenden Jahre, statt.
Um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen, gibt es noch die Schuldenbremse zu berücksichtigen (Art. 126 Bundesverfassung BV). Sie ist das Instrument, um die Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Diese Schuldenbremse hat zusammen mit den Milliardenüberschüssen der vergangenen Jahre bewirkt, dass die (Brutto-)Schulden des Bundes in den vergangenen Jahren massiv reduziert wurden. Sie liegen aktuell (2019) bei 96,9 Mia. Franken (zum Vergleich: beim letzten Höhepunkt 2005 betrugen die Bruttoschulden über 130 Mia. Franken). Die Bruttoschuldenquote des Bundes in Prozent des BIP ging im Jahr 2019 von 14,4 auf neu 13,9 Prozent zurück. Die sogenannten Maastricht-Schuldenquoten (Schulden der öffentlichen Hand – Bund, Kanton, Gemeinden, Sozialversicherung – im Verhältnis zum BIP) fielen kontinuierlich auf heute ungefähr 27%. Das ist deutlich unter der für den Euroraum als kritisch geltenden 60%-Marke.
Finanzielle Konsequenzen der Coronakrise
Mittlerweile wird für das laufende Jahr 2020 von einem zu erwartenden Defizit in der Grössenordnung von 40 Mia. Franken ausgegangen (bei einem Jahresbudget des Bundes, das in der Regel rund 75 Mia. Franken beträgt). Dieses erklärt sich einerseits durch die Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Coronakrise (wobei zu beachten ist, dass ein Teil der gesprochenen Gelder erst in den kommenden Jahren fällig wird, falls die durch die Banken zur Verfügung gestellten Kredite von den Unternehmen nicht zurück bezahlt werden und der Bund sie wegen der gewährten Solidarbürgschaft übernehmen muss). Andererseits werden – voraussichtlich erst in den kommenden Jahren – die Einnahmen, namentlich die Steuereinnahmen, sinken. Wird das Finanzhaushaltsgesetz nicht geändert, muss der Bund die Budgets der kommenden Jahre kürzen, um die Vorgaben einhalten zu können.
Nun gibt es in einem Budget viele gesetzlich zwingend zu tätigende Ausgaben (sogenannte gebundene Ausgaben), die nicht oder wenig beeinflusst werden können. Ein Spielraum besteht bei den sogenannten ungebundenen Ausgaben. Das sind die vier Bereiche «Landwirtschaft/Ernährung», «Bildung und Forschung», «Sicherheit» sowie «Beziehungen zum Ausland». Logische Konsequenz, wenn gespart werden muss: Die ungebundenen Ausgaben in diesen Bereichen werden gekürzt.
Aus SP-Sicht fatal wären Einsparungen im Bildungs- und Forschungsbereich. Wir haben uns in den letzten Jahren mehrmals erfolgreich dafür eingesetzt, dass in Bildung und Forschung, unsere grösste nationale Ressource, mehr investiert statt gespart wird. Das kommt unserem Wirtschaftsplatz zugute, indem wir das Notwendige unternehmen, damit genügend gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Zudem ermöglichen wir durch Unterstützung der Forschung technischen Fortschritt und Innovation, welche den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Eine gute Ausbildung und eine fortlaufende Weiterbildung dienen schliesslich der Gesellschaft, weil so die Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle Mitglieder der Gesellschaft gut und mindestens genug für die Bestreitung des Lebensunterhaltes verdienen (Vermeidung von Armut).
Sparrunden zu Lasten der kommenden Generationen verhindern
Unser Engagement im Zusammenhang mit den finanziellen Konsequenzen der Coronakrise wird sich daher darauf konzentrieren, drohende Sparrunden zu Lasten der kommenden Generationen zu verhindern. Wie oben erwähnt, haben wir eine gute und vergleichsweise äusserst gesunde Schuldensituation. In einer ausserordentlichen Situation wie der gegenwärtigen Coronakrise dürfen, ja müssen wir Schulden machen. Diese einem strikten Schuldenabbau zu unterwerfen, wie ihn die heutigen gesetzlichen Grundlagen (und in einzelnen Parteien auch der politische Wille) vorsehen, schränkt den finanziellen Handlungsspielraum zu rigoros ein. Sinnvolle und notwendige Ausgaben wie für Bildung und Forschung, die für den Wirtschaftsstandort Schweiz (überlebens-)wichtig sind, dürfen nicht gekürzt werden.
In den nächsten Monaten diskutieren die zuständigen Kommissionen und das Parlament die BFI-Botschaft des Bundesrates (Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2024 vom 26. Februar 2020, BBl 2020 3681). Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft für die nächsten vier Jahre rund 28 Milliarden Franken «in diesem für die Wohlfahrt des Landes fundamentalen Bereich». Die BFI-Botschaft wurde vor der Coronakrise erarbeitet. Wir setzen alles daran, dass der beantragte Zahlungsrahmen beibehalten und nicht – unter dem Eindruck der Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft und die Bundesfinanzen – gekürzt wird.
Gerade das Beispiel von Bildung und Forschung zeigt, dass höhere Schulden nicht zu Lasten der künftigen Generationen gehen müssen. Im Gegenteil, diese kommenden Generationen profitieren von guter Aus- und Weiterbildung und schaffen damit die Grundvoraussetzungen für ihr gesamtes Berufsleben.
Damit wir mit dem Engagement zugunsten von Bildung und Forschung erfolgreich sein können, müssen wir das Parlament davon überzeugen, dass in dieser ausserordentlichen Situation auch gesetzgeberisch eine ausserordentliche Lösung gesucht und gefunden werden muss. Die Gesetzgebung ist so anzupassen, dass die ausserordentliche Anhäufung von Schulden möglich ist. Für den Abbau der Schulden (auf einen allenfalls zu definierenden Zielwert, s. Schuldenquote) soll die nötige Flexibilität geschaffen werden. Damit wir trotz Krise in die Zukunft investieren können.