Der Sozialversicherungsbetrug muss bekämpft werden, denn wer das System missbraucht, stellt unser ganzes soziales Gerüst in Frage. Es ist jedoch erforderlich, dass wir eine gewisse Verhältnismässigkeit zwischen Mitteln zur Bekämpfung des Betrugs und der Aufrechterhaltung des Schutzes der Privatsphäre anwenden.
Die Massnahmen, welche heute vom Nationalrat beschlossen wurden, eröffnen einen Handlungsspielraum und ermöglichen den Einsatz von Mitteln, die gewichtiger sind als solche, die im Strafrecht für weitaus schlimmere Straftaten vorgesehen sind. Damit erhielten Privatdetektive die Erlaubnis für die mögliche Überwachung der gesamten Bevölkerung mit weitergehenden Mitteln als die der Polizei!
Der heute angenommene Vorschlag missachtet daher das Prinzip der Verhältnismässigkeit zwischen den Grundrechten jeder und jedes Einzelnen in unserem Rechtsstaat und den potenziell begangenen Straftaten. Die SP Schweiz setzt sich im Parlament aktiv gegen diese als unverhältnismässig empfundenen Änderungen ein. In diesem Sinne sieht sich die SP Schweiz gezwungen, bei der Schlussabstimmung diesen unverhältnismässigen Vorschlag abzulehnen.