Andere wünschen sich ein schärferes Strafrecht und griffigere Massnahmen zur Überwachung und Überführung von Gewalttätern oder Stalkern. Diese Diskussionen darf man führen, aber zu oft fehlen die Sicht der Opfer und die Unterstützung von Massnahmen, die diese entlasten würden.
So sind zum Beispiel viele Frauenhäuser chronisch überlastet. An vielen Orten fehlen wichtige Anschlusslösungen für die betroffenen Frauen und ihre Kinder. Um diese Situation zu verbessern braucht es aber dringend mehr Ressourcen. Hier fehlt vielerorts der politische Wille dazu.
Opferhilfe als wichtige Stütze
Einem Opfer von Gewalttaten ist die Opferhilfe eine wichtige Stütze, um die nötige Hilfe nach der Straftat zu erhalten und wieder Tritt im Alltag zu fassen. Diese Unterstützung richtet sich an die Opfer und deren Angehörige und umfasst medizinische, psychologische, soziale und juristische Hilfe. Ausserdem gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Entschädigung oder Genugtuung.
Nun hat eine umfassende Evaluation gezeigt, dass im Opferhilfegesetz Handlungsbedarf besteht, damit die Opfer besser unterstützt werden können. Oft werden viel zu tiefe finanzielle Beiträge ausgesprochen. In den letzten 20 Jahren sind die durchschnittlich ausgezahlten Entschädigungen und Genugtuungen um 50 Prozent gesunken. Betrug der Median der an ein Opfer ausgezahlten Summe im Jahr 2000 noch 7000 Franken, waren es 2017 noch genau 3500 Franken. Ausserdem haben Opfer von Straftaten im Ausland seit 2009 einen sehr eingeschränkten Zugang zur Opferhilfe. Personen, die in der Schweiz Zuflucht suchen und auf dem Weg zu uns Opfer von Gewalt wurden, ist der Zugang zur Opferhilfe gänzlich verwehrt.
Damit die Opfer gezielt gestärkt werden können, hat die Bundeshausfraktion der SP einen Vorstoss eingereicht. Massnahmen im Interesse sind dringend gefragt! Und die Frage muss dringend beantwortet werden: Was ist mit den Opfern?