Die SP anerkennt in ihrer ausführlichen Vernehmlassungsantwort den Willen des Bundesrates, den grossen Brocken Aktienrecht anzugehen und zu reformieren. «Der Bundesrat schliesst zahlreiche Schlupflöcher, die bei der Umsetzung der Abzockerinitiative offen gelassen wurden», lobt Susanne Leutenegger Oberholzer. Auch können Manager künftig einfacher für Fehler zur Verantwortung gezogen werden, indem das Klagerecht für Aktionäre deutlich erleichtert wird.
Auch wenn die Vorschläge des Bundesrates in die richtige Richtung weisen, sind doch in wesentlichen Punkten noch Verbesserungen nötig:
- Verbindliche Geschlechterquoten: Die SP begrüsst die «Richtquoten» für die Vertretung beider Geschlechter in Leitungsgremien, hält sie jedoch nicht für ausreichend. Die SP fordert eine Geschlechterquote von 40 Prozent in den Verwaltungsräten und 33 Prozent in den Geschäftsleitungen. Diese Quote muss gesetzlich vorgeschrieben und notfalls mit Sanktionen durchgesetzt werden.
- Bonussteuer: Die SP bedauert, dass der Bundesrat die Bonussteuer, die im Parlament nur durch einen Zufallsentscheid gescheitert ist, nicht wieder aufnimmt. Die SP fordert eine Bonussteuer ab 1 Million Einkommen pro Jahr. Löhne über 1 Million Franken sind wie eine Gewinnausschüttung zu betrachten und für Unternehmen nicht mehr abzugsfähig.
- Demokratisierung der Unternehmen: Die Frage, wie Unternehmen im Interesse des Gemeinwohls demokratischer geführt werden können, fehlt. Die SP fordert eine Vertretung der Arbeitnehmenden – und zwar mit Mitbestimmungsrechten – im Verwaltungsrat. Die strategischen Entscheide eines Unternehmens haben derart weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen, dass nicht allein die Kapitalseite entscheiden darf.