Unternehmenssteuerreformen II, III und IV – ein Drama in drei Akten?

Erster Akt: das Referendum der SPS und ihrer Verbündeten erreicht im Februar 2008 49,5 Prozent der Stimmen gegen die USRII. Zweiter Akt: Die USRIII wird im Februar 2017 mit Referendum wuchtig abgelehnt. Ständerat , Bundesrat sowie die Wirtschaftsverbände economiesuisse, swiss holdings, Swiss Banking, Schweizerischer Versicherungsverband und EXPERTsuisse (früher Treuhand-Kammer) sind gut beraten, jetzt beim Kapitaleinlageprinzip (KEP) zurück auf Feld 1 zu gehen. Nur so lässt sich das Drama im dritten Akt verhindern!

Kein anderes Land der Welt ermöglicht Billionen von Substanzausschüttungen aus den Aktiengesellschaften, zudem noch prioritär gegenüber den – einkommens- und verrechnungssteuerpflichtigen – Dividendenausschüttungen aus den Gewinnen (siehe BZ vom 19.5.2018).

Auch die NZZ am Sonntag vom 20.5.2018 anerkennt, dass Unternehmen mit dem KEP „ihre Steuerlast teilweise massiv reduzieren können“. Der Bundesrat hat es verpasst, einen Rechtsvergleich mit EU-Staaten anzustellen sowie entsprechende Einschränkungen des Kapitaleinlageprinzips flankiert durch ein einfaches Modell einer Beteiligungsgewinnsteuer vorzuschlagen.

Jetzt sind der Ständerat und seine Kommission am Ball. Folgende Korrekturen am KEP drängen sich auf:

1. In Art. 20 Abs. 3 DBG den Begriff „unmittelbar“ wieder einsetzen. Das wurde bei den Beratungen zur USR II im Ständerat auf Antrag Lauri (SVP/BE) gestrichen. So hatten es economiesuisse, der Verband der Schweizer Unternehmen, sowie seine Mitgliederorganisationen, Industrie-Holding, Swiss Banking, Schweizerischer Versicherungsverband und Treuhand-Kammer in ihren Vernehmlassungseingaben gefordert. Mit der Folge, dass auch Kapitaleinlagen, die „im Dreiecksverhältnis über einen gemeinsamen Beteiligten“ erfolgen, steuerfrei zurückzuzahlen sind. Das lässt Schiebereien bzw. Steueroptimierungen in grossem Ausmass innerhalb von Holding- oder Konzernstrukturen zu und vergrössert die Steuerausfälle entsprechend (siehe BZ vom 19.5.2018).

Weder die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) noch Bundesrat Merz machten das Parlament 2006/07 darauf aufmerksam. Die rechte Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrats lehnte den Antrag der SP auf Anhörungen von ExpertInnen vor der Beratung der USRII ab. Fragen nach Steuerausfällen des KEP der beiden SP-Nationalrätinnen Hildegard Fässler und Susanne Leutenegger Oberholzer wurden nicht beantwortet (vgl. dazu Kiener Nellen 2011).

2. Publikumsgesellschaften sind vom KEP auszunehmen. KEP ist gemäss Abstimmungsbüchlein zur USRII für Beteiligungsinhaber an „Familien-KMU“ gedacht, explizit für „natürliche Personen“, und mitnichten für „Tochtergesellschaften von Konzerngesellschaften und KEP-Transfers innerhalb von Konzernen“. Von Publikumsgesellschaften war zuhanden der Stimmberechtigten nie die Rede.

3. Aufzuheben sind zudem alle anerkannten Unterbesteuerungen der Aktionäre in Kombination mit der Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne, sollte die rechte Mehrheit auf eine solche – anders als alle Nachbarländer – verzichten wollen.

Ohne diese Korrekturen des KEP wächst eine grenzenlose Manipulationsreserve für steuerfreie Ausschüttungen, die mit bis heute über 2‘100 Milliarden genehmigten KEP-Reserven für 100%-steuerbefreite Ausschüttungen an AktionärInnen weder steuer- noch gesellschaftspolitisch zu verantworten und realwirtschaftlich nicht zu erklären ist. Sie macht Aktionäre zu einer steuerfreien Kaste, vergrössert die Ungleichverteilung der Vermögen und verletzt die Bundesverfassung. Bei der abstimmungstaktischen Bezeichnung der Vorlage als SV 17 statt USRIV ist dem Bundesrat wohl ein Freud’scher Versprecher passiert: die Abkürzung SV heisst in Englisch „shareholder’s value“, das heisst „Aktionärsnutzen“.

3. Akt: Der Souverän vergisst nicht

Der Ständerat, in dessen erster Lesung zur USRII dieses Billionen-Steuerschlupfloch kommunikationslos geöffnet wurde, über das die Stimmberechtigten bei der Referendumsabstimmung 2008 arg irregeführt wurden, täte gut daran, auf Feld 1, das heisst zur ehemaligen Bundesratsvorlage mit dem Unmittelbarkeitsprinzip zur USRII zurückzukehren.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.