Die neue Vorlage des Bundesrats ist ein Kniefall vor den Versicherungsunternehmen. Es gibt keine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten der Versicherten und der Versicherungsunternehmen. Die Versicherten werden teilweise sogar schlechter gestellt als heute, mit dem Gesetz von 1908. Stossend ist beispielsweise der neue Artikel 35, welcher einseitige Vertragsanpassungen durch die Versicherungsunternehmen erlauben will und so sogar die Bundesgerichtspraxis zu den Vertragsänderungen aushebelt. «Das ist eine unhaltbare Bevorzugung der Versicherungsunternehmen», kritisiert SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer.
Gegen eine solche Reform wird sich die SP mit allen Mitteln stellen. Heute behandelt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) die Revision des VVG. Die SP verlangt in einem Antrag, dass die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen wird. Bei der Überarbeitung der Vorlage ist dafür zu sorgen, dass die Rechtsbeziehung zwischen den Versicherten und den Versicherungsunternehmen ausgewogen gestaltet wird. Der Schutz der Versicherten ist auf das Niveau von vergleichbaren europäischen Staaten anzuheben.
Die SP kritisiert den Vorschlag des Bundesrates aufs Schärfste: Er hat dem Lobbying der Versicherungen nachgegeben und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vergessen. «Es ist aber auch erschreckend, wie unverschämt gewisse Unternehmungen ihre Interessen gegen die eigenen Kundinnen und Kunden durchzusetzen versuchen», sagt Leutenegger Oberholzer. «Der Bundesrat darf nicht zum Briefträger der Versicherungslobby werden. Und das Parlament schon gar nicht.»