USR II und III – Steuerausfälle unterschlagen und unterschätzt!

Bei der Unternehmenssteuerreform II (USR II) wurden die Milliarden-Steuerausfälle durch den damaligen Bundesrat in der Abstimmungsbotschaft unterschlagen. Das Bundesgericht hat das als Verletzung der Abstimmungsfreiheit hart gerügt. In den laufenden Parlamentsdebatten zur USR III werden die Steuerausfälle erneut massiv unterschätzt.

Die USR III ist punkto Steuerausfälle ein trojanisches Pferd. Kantone, Städte und Gemeinden realisieren jetzt, dass sie dadurch noch weniger Unternehmenssteuern einnehmen werden als heute schon und daher Leistungen abbauen und/oder ihre Steuern für die Menschen markant erhöhen müssen. Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen wird bald reduziert auf das Sponsoring von Bandenwerbung auf Sportplätzen…

Unterschätzte Steuerausfälle aus der USR III – wie viele Milliarden?

Eine Büchse der Pandora öffnen will aktuell die Lobby für die Einführung der sogenannten «zinsbereinigten Gewinnsteuer». Der Staat soll mit einem neuen Steuerabzug zur Subventionsbehörde für das Aktionärskapital werden – ein weiteres Instrument, um den steuerbaren Gewinn der Unternehmung zu reduzieren. Eine  raffinierte kapitalistische Idee: Arbeitnehmende, Rentnerinnen und Rentner sowie Konsumentinnen und Konsumenten finanzieren mit ihren Steuern diese neue indirekte Subvention auf dem Aktionärskapital!

Diese absurde Idee erstaunt umso mehr, als mit der Unternehmenssteuerreform II das genaue Gegenteil bezweckt wurde: Nämlich Ausschüttungen an die Aktionäre massiv zu fördern aus den voll steuerbefreiten Kapitaleinlagereserven sowie den nur noch tief besteuerten übrigen Dividenden. Über 380 Milliarden Franken an Kapitalreserven wurden so effektiv ausgeschüttet seit 2011; sogar 1‘047‘000‘000‘000 Franken (1‘047 Milliarden) sind dafür genehmigt ab 1.1.2016.

Darum ist auf diese raffinierte kapitalistische Idee zu verzichten. Österreich hat dieses Instrument abgeschafft. Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder, welches diese zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt und bereits negative Erfahrungen mit unvorhergesehenen Steuerausfällen von bis zu 5 Milliarden Euro pro Jahr gemacht hat. Auch in Liechtenstein geben die Steuerausfälle politischen Zündstoff.

Der Gesetzeswortlaut der rechten Mehrheit des Nationalrats würde dieses neue Schlupfloch allen Gesellschaften zur Verfügung stellen, und nicht nur wenigen. Milliarden an Steuerausfällen würden sich dynamisch ergeben – analog der USR II. Erst recht in Jahren, in denen der Staat gegebenenfalls selbst wieder höhere Schuldzinsen zahlen müsste.

Der Bundesrat hat es – noch ohne die zusätzlichen Steuerschlupflöcher des Parlaments – als denkbar erachtet, «dass die Einnahmenausfälle im Zeitpunkt der Inkraftsetzung über den Erwartungen liegen» (Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III, S. 55).

Rechtsgrundsätze verletzt – Perversion des Steuerrechts

Die USR III enthält verfassungswidrige Elemente, indem sie vorbestehende Verletzungen der rechtsgleichen Behandlung, der Rechtsformneutralität und des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weiterführt und neue solche Elemente einführen will. In Verletzung der Bundesverfassung wird auch die Disharmonisierung zwischen den Kantonen forciert.

Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wäre ein derartiger steuersystematischer Präzedenzfall. Ein Dammbruch im schweizerischen Steuerrecht, indem erstmals fiktive (Zins-)Kosten abzugsfähig gemacht würden. Ein Bruch weg vom effektiv geschäftsmässig begründeten und damit zu belegenden Aufwand weg zu fiktiven, kalkulatorischen Abzügen vom steuerbaren Gewinn.

Eine öffentliche Debatte zur USR III tut Not

Wo bleiben die mahnenden Stimmen von Professorinnen und Professoren für Verfassungs- oder Steuerrecht? Wo bleiben die Steuerexpertinnen und Steuerexperten, welche diese Formen der Perversion unseres Verfassungs- und Steuerrechts öffentlich kommentieren?

Die absurde Disharmonisierung respektive Kantonalisierung des Steuerrechts, welche die USR III mit ihren vielen neuen kantonalen «Handlungsspielräumen» forciert, ist höchstens im Interesse von Rosinenpicker-Unternehmungen, vor allem aber von Steuerberatungsfirmen. Es ist sicher nicht im Interesse derjenigen Unternehmungen, die in der Schweiz mehrere Betriebsstätten haben, die ein einheitliches, transparentes Steuersystem mit raschem interkantonalem Vollzug wünschen und eine gesellschaftliche Verantwortung tragen wollen.

Zudem: Es wäre ein zu fauler Trick, wenn die Steuerabbau-Lobby nach Abschluss der Gesetzesberatung auch noch auf Bundesrat und Verwaltung Druck ausüben würde, um in der Verordnung grobe Ausweitungen der Steuerschlupflöcher durchzusetzen. Daher ist die Ausführungsverordnung zur Unternehmenssteuerreform III (DBG und StHG) dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten.

Arme, reiche Schweiz!

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.