USR III nur mit Gegenfinanzierung durch Unternehmen

Die geplante Reform der Unternehmenssteuer darf auf keinen Fall zu einem neuerlichen Debakel mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. Die fatalen Auswirkungen der letzten, komplett falsch kalkulierten Reform bekommt die Bevölkerung in zahlreichen Kantonen aktuell in Form von bitteren Sparprogrammen zu spüren. „Die SP fordert deshalb, dass die mit der USR III verbundenen Steuererleichterungen von den Unternehmen selbst kompensiert werden“, stellt SP-Präsident Christian Levrat klar. „Es kommt nicht in Frage, dass die Bevölkerung erneut mit mehreren Milliarden für Steuergeschenke an Unternehmen bezahlen muss“.

Die Unternehmenssteuerreform II (USR II) ist eines der schwärzesten Kapitel in der jüngeren Geschichte der Schweiz. Sie ist ein Lehrstück, wie mit Hilfe von Lobbyismus und manipulativer Kommunikation Einzelinteressen auf Kosten der Allgemeinheit durchgedrückt werden können. Die gesalzene Rechnung für die Steuergeschenke bezahlt heute die Bevölkerung. Zahlreiche Kantone mussten in den letzten Tagen und Wochen ihre Ausgaben für Bildung, Spitex, Prämienverbilligungen, Service Public etc. kürzen, um die Steuerausfälle bewältigen zu können. Die SP erwartet deshalb, dass mit der neuerlichen Reform die verfehlte USR II korrigiert wird.

Gleichzeitig muss die Unternehmenssteuerreform III (USR III) zwingend einnahmeseitig gegenfinanziert werden – und zwar durch die Unternehmen selbst und nicht durch die Bevölkerung. Bestehende Steuerschlupflöcher müssen mit der Reform geschlossen werden, neue fiskalische Tricksereien darf es keine geben.

Besonders gefährlich ist die im Bericht zur USR III vorgesehene Möglichkeit, dass Holdings und andere Statusgesellschaften ihre stillen Reserven steuerfrei in ein neues System mit einer zinsbereinigten Gewinnsteuer überführen können, wo sie erneut kaum Steuern bezahlen müssten. Mit dieser windigen Konstruktion soll ein neuer fiskalischer Winkelzug legitimiert werden. Zu befürchten sind kaum abschätzbare Verluste für Bund und Kantone über mehrere Jahre hinweg. Nach den schlechten Erfahrungen mit dem Kapitaleinlageprinzip bei der USR II muss der Bundesrat die Finger von solchen Tricksereien lassen. 

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