Bei Hasskriminalität und anderen Straftaten in den sozialen Netzwerken sind den Betroffenen und den Behörden in der Schweiz oft die Hände gebunden, da sich die Betreiberinnen und Betreiber meist im Ausland befinden und der Zugang zu den entsprechenden Daten nur schwer oder gar nicht möglich ist. An ihrer Sitzung vom vergangenen Freitag hat die Rechtskommission des Ständerats deshalb eine Kommissionsmotion eingereicht, um diesem Missstand entgegenzuwirken: Der Bundesrat wird darin beauftragt, eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, damit in der Schweiz aktive Betreiberinnen und Betreiber von sozialen Netzwerken hierzulande über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil verfügen. Dadurch soll eine Anlaufstelle für die Behörden und für Beschwerden von Betroffenen entstehen. Zudem soll der Bundesrat auf internationaler Ebene aktiv darauf hinwirken, dass die länderübergreifende Rechtsdurchsetzung im Internetbereich erleichtert wird. Die Kommissionsmotion, die diese Massnahmen zum Inhalt hat, geht zurück auf einen Vorstoss von SP-Präsident und Ständerat Christian Levrat, der einen erleichterten Zugang der Strafverfolgungsbehörden zu Daten von sozialen Netzwerken im Ausland fordert.
Die SP begrüsst, dass die Rechtskommission aktiv wird und Massnahmen beschliesst. «Die zunehmende Hasskriminalität im Internet und der Facebook-Datenskandal haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Mit dieser Motion wird dafür gesorgt, dass Facebook und Co. stärker in die Pflicht genommen werden und sich nicht länger hinter Landesgrenzen verstecken können», sagt Levrat.