Die von den Studierendenverbänden eingereichte Stipendieninitiative will mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung und verfolgt im Wesentlichen zwei wichtige Ziele: Die Erhöhung der Stipendien und die Harmonisierung der Beiträge zwischen den Kantonen. Die Aussichten in Schule und Beruf dürfen nicht durch den Wohnort oder die finanzielle Situation der Eltern bestimmt werden. Deshalb ist es richtig, dass der Bund in diesem Bereich mehr Verantwortung übernehmen und für gleiche Bildungschancen sorgen muss. Dies ist insbesondere auch hinsichtlich des Problems des Fachkräftemangels von Bedeutung.
Die SP wird die Stipendieninitiative weiterhin unterstützen, hat sich jedoch in den Kommissionen für einen indirekten Gegenvorschlag stark gemacht, der wesentliche Teile der Initiative aufgreift. So sollen künftig nur noch jene Kantone Bundesbeiträge erhalten, die sich bei den Stipendien an die vom Stipendienkonkordat festgelegte Mindesthöhe halten. Damit würden die nicht begründbaren Unterschiede zwischen den Kantonen ein Stück weit eingeebnet und die Stipendien zumindest am unteren Ende der Skala vereinheitlicht. Zudem soll der Bundeskredit an die Kantone nicht pauschalisiert und rein nach Bevölkerungszahl ausgerichtet werden, sondern abhängig von der Höhe der kantonalen Beiträge im tertiären Bildungsbereich.
Leider hat der Ständerat den vom Nationalrat bereits gut geheissenen Gegenvorschlag heute bis zur Unkenntlichkeit verwässert, obwohl er den Handlungsbedarf im Stipendienwesen durchaus erkannt hat. Es liegt nun am Nationalrat, den Gegenvorschlag wieder mit konkreten Inhalten zu füllen.
Beim ebenfalls heute behandelten Weiterbildungsgesetz begrüsst die SP den Willen des Ständerates, an der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Mitverantwortung festzuhalten. Die Arbeitgeber haben ein Interesse an gut aus- und weitergebildeten Mitarbeitenden und dürfen diese Aufgabe nicht allein dem Staat überlassen. Die SP hofft, dass sich der Nationalrat nächste Woche dem Ständerat anschliesst.