Weiter für zeitgemässe Einbürgerungen!

Heute tritt das neue Recht für eine erleichterte Einbürgerung in Kraft. Damit können Ausländerinnen und Ausländer, die schon seit Generationen Teil unseres Landes sind, endlich den Schweizerpass beantragen, ohne einen Behördenmarathon über sich ergehen lassen zu müssen.

Wer in der Schweiz aufgewachsen ist und sich als Schweizerin oder Schweizer fühlt, soll ohne grossen Aufwand den Schweizerpass beantragen können. Dieses Ziel verfolgt die Verfassungsänderung, die am 12. Februar 2017 von der Bevölkerung und den Ständen angenommen wurde und auf eine parlamentarische Initiative von SP-Nationalrätin Ada Marra zurückgeht. Heute tritt das entsprechende Ausführungsrecht in Kraft. Damit hat die aufwendige und unangemessene Einbürgerungspraxis für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation endlich ein Ende.

Einbürgerungsgesuche werden heute auf der Gemeindeebene bearbeitet. Da jede Gemeinde dies anders handhabt, sind die Hürden für eine Einbürgerung unterschiedlich hoch. Gerade für Menschen, die schon seit mehreren Generationen hier leben und sich als Schweizerinnen und Schweizer fühlen, machte diese Praxis keinen Sinn.

«Die neue Regelung betrifft nicht viele Menschen, aber für die, die es betrifft, bedeutet sie eine enorme Entlastung. Sie erhalten die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem sie sich seit Generationen zuhause fühlen, ohne ihre Swissness in einem Sprach- oder Staatskundetest vor einer Behörde unter Beweis stellen zu müssen», fasst Angelo Barrile zusammen.

«Unter den rechten Mehrheiten im Parlament seit den Wahlen 2015 hat sich die Einbürgerungsgesetzgebung in vielen Bereichen deutlich verschärft. Umso erfreulicher, dass wir bei der dritten Generation ein Schrittchen vorwärtsgekommen sind», so Barrile. Die SP wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Einbürgerungspraxis gerechter, unter den Gemeinden einheitlicher und frei von Diskriminierung ist und arbeitet an weiterführenden Projekten in diese Richtung.

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