Die ausländische Bevölkerung wächst auf über 1,9 Millionen Personen. So lautete diese Woche der Titel einer Pressemeldung. Es gibt zwei sehr unterschiedliche Ansätze, wie man mit dieser Tatsache umgehen kann:
Man kann das beklagen, man kann daraus politisches Kapital schlagen, man kann diesen Menschen permanent das Gefühl geben, sie stören und verursachen Probleme.
Man kann aber auch anders mit den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern umgehen. Man kann ihnen danken, dass sie in die Schweiz gekommen sind und hier mit dazu beitragen, dass wir ein wohlhabendes Land sind. Man kann froh sein darüber, dass sie sich irgendwo in unserem Land ehrenamtlich betätigen. Man kann sich darüber freuen, dass sie mit ihrem Da-Sein dazu beitragen, dass wir eine bunte und kulturell gemischte Gesellschaft sind.
Wir haben im Parlament während mehreren Jahren über das Bürgerrecht diskutiert. Bei dieser Debatte stehen und standen sich zwei grundlegend andere Ansätze gegenüber. Die eine Seite setzte alles daran, die Hürden für die Einbürgerung höher zu setzen. Einen Schweizerpass soll nur erhalten, wer ein perfekter Schweizer/eine perfekte Schweizerin ist. Jugendliche sollten nicht mehr – wie bis anhin – von Erleichterungen bei den Einbürgerungen profitieren. Das ist nur eines, jedoch ein sehr eindrückliches Beispiel für das, was ich meine.
Die SP verfolgt einen anderen Ansatz. Wir sind der Meinung, dass jeder, der hier lebt, ein Teil unserer Gesellschaft ist. Die allermeisten Ausländerinnen und Ausländer leben hier in der Schweiz wie Sie und ich. Sie arbeiten, sie bezahlen Steuern, sie leben Tür an Tür mit uns – kurz: sie unterscheiden sich von uns etwa gleichviel oder gleichwenig, wie sich Hans Fehr von mir unterscheidet. Wir vertreten die Haltung, dass darum diese Menschen genau wie wir mitreden und mitbestimmen sollten. Ein Weg zur Mitbestimmung wäre ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, der andere Weg geht über das Bürgerrecht. Wir möchten es den Menschen, die sich für die Schweiz als Lebensmittelpunkt oder Heimat entscheiden, möglichst einfach machen, das Bürgerrecht zu erhalten.
Davon waren wir während der ganzen Zeit der Beratung des Gesetzes weit entfernt. Wir waren während der Beratung des Gesetzes ständig damit beschäftigt, Verschlechterungen abzuwenden oder wieder rückgängig zu machen. Leider ist uns das nur zum Teil gelungen.
Wenn wir am Ende des langen Prozesses nun Bilanz ziehen, dann fällt sie eindeutig negativ aus. Wir hatten schon Mühe mit der Vorlage des Bundesrats, da mit der Niederlassungsbewilligung C als Voraussetzung die Hürde für eine Einbürgerung heraufgesetzt wurde. Nun hat die Mehrheit das Gegenstück zur Niederlassungsbewilligung, die Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 8 Jahre, verhindert. Das, in Kombination mit der Tatsache, dass in Zukunft Personen mit einer vorläufigen Aufnahme nur noch die Hälfte der Zeit an die Aufenthaltsdauer anrechnen können, hat das Fass zum Überlaufen gebracht.
Die SP lehnt die Revision des Bürgerrechtsgesetzes deshalb ab.
Mag sein, dass unsere Vorstellungen eines modernen Bürgerrechts Vision bleiben werden.
Mag sein, dass die Bürgerlichen mit Ihrer restriktiven Einbürgerungspolitik in der Bevölkerung mehrheitsfähig werden.
Wir aber glauben daran, dass es in unserer aller Interesse ist, wenn die Menschen, die hier leben, mit uns gemeinsam die Zukunft unseres Landes gestalten. Dafür müssen sie mitreden und mitentscheiden dürfen.