«Wie schamlos hätten Sie es denn gerne?» So titelte der Tagesanzeiger am 24. April 2016 nach einer der wohl teuersten Wirtschaftskommissionssitzungen aller Zeiten. Es reichte dem bürgerlichen Machtkartell nicht, die rund 1.3 Milliarden teure Unternehmenssteuerreform III (USR III) ohne Gegenfinanzierung durch die Profiteure dieser Reform durchzudrücken. In jener Sitzung wurde auch noch die Abschaffung der Stempelsteuern – minus 2.3 Milliarden Franken – und die privilegierte Besteuerung der Baulandbauern – minus 400 Millionen Franken – beschlossen.
Dass nun mit der Sistierung einzelner Steuergeschenke bis nach der Abstimmung zur USR III gewartet werden soll, ist ein reines Verschleierungsmanöver und soll vor den Stimmberechtigten die wahre Dimension der riesigen geplanten Steuerausfälle und des damit verbundenen Staatsabbaus vertuschen. Exemplarisch dafür ist die USR III, die wir nun mit einem Referendum bekämpfen müssen, weil sie masslos, unberechenbar und ungerecht ist.
Dabei hat die SP die Abschaffung der zu Recht international geächteten Steuerprivilegien für sogenannte Statusgesellschaften immer gefordert und unterstützt. Aber die Reform der Unternehmensbesteuerung wird den ursprünglichen Zielen in keiner Art und Weise gerecht und ist zum Selbstbedienungsladen für die bürgerliche Klientel geworden.
Die USR III wird den ursprünglichen Zielen in keiner Art und Weise gerecht und ist zum Selbstbedienungsladen für die bürgerliche Klientel geworden.
Ziel war einst eine gegenfinanzierte Reform, und zwar durch jene, die davon profitieren – die Unternehmen und Aktionäre. Die USR III soll nämlich nicht nur eine kompetitive Unternehmenssteuerbelastung gewährleisten und die internationale Akzeptanz wiederherstellen, sondern auch die finanzielle Ergiebigkeit der Gewinnsteuern für Bund, Kantone und Gemeinden sicherstellen. Resultiert ist ein Paket mit rund 1.3 Mrd. Steuerausfällen beim Bund und einem nicht genau bezifferbaren Milliardenloch bei Kantonen, Städten und Gemeinden.
Die Zeche für diese unverantwortliche Finanzpolitik bezahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit Leistungsabbau und/oder höheren Steuern, Gebühren und Prämien. Die SP hat für eine ausgewogene, gegenfinanzierte Reform gekämpft, wir haben auch neue Instrumente in der Unternehmensbesteuerung unterstützt, aber das Fuder ist total überladen, daher ist für uns klar: So nicht!
Den Kantonen sollen diverse Instrumente zur Verfügung stehen, um die Abschaffung der Steuerprivilegien zu kompensieren. Damit die Kombination der verschiedenen Instrumente nicht zu einer Nullbesteuerung führt, wurde eine maximale Entlastung für die Unternehmen von 80% festgelegt – was nun als Begrenzung der Steuerausfälle ausgelobt wird. So quasi ein Trostpflaster für die normalen Steuerpflichtigen, die jeden Franken versteuern müssen. Im Klartext heisst das: Es wird damit geworben, dass die Unternehmen nach allen Privilegien doch noch 20% versteuern müssen. So können Firmen ihre Steuerpflicht auf 3% drücken – vom letzten Fünftel des Gewinnes gibt’s noch etwas in die Staatskasse. Welcher Büezer kann bei seiner Steuerrechnung einen Rabatt von 80% geltend machen?
Welcher Büezer kann bei seiner Steuerrechnung einen Rabatt von 80% geltend machen?
Hinzu kommt, dass mit der USR III der ruinöse Steuersenkungswettlauf unter den Kantonen weiter angeheizt wird. Und was das heisst, das wissen wir aus eigener Erfahrung in verschiedenen Kantonen, wo an allen Ecken und Enden gespart wird. Ich bin da sozusagen ein gebranntes Kind – in meinem Kanton Luzern, wo die Gewinnsteuern für Unternehmen in den letzten Jahren markant gesenkt wurden, werden inzwischen Zwangsferien an Schulen verordnet, Beiträge für Institutionen im Behindertenbereich gekürzt, um nur zwei Beispiele zu nennen. Und der von den Bürgerlichen hochgelobten dynamischen Betrachtungsweise, nach der mit tiefen Steuern die Erträge nur so sprudeln werden, kann ich gar nichts abgewinnen – die Dynamik in Luzern gipfelt in einem weiteren Abbaupaket von 330 Millionen Franken.
In meinem Kanton Luzern, wo die Gewinnsteuern für Unternehmen in den letzten Jahren markant gesenkt wurden, werden inzwischen Zwangsferien an Schulen verordnet.
Und beim Bund wird ein Abbaupaket um das andere geschnürt, es sollen gebundene Ausgaben gekürzt werden, so bei den Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen. Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderungen, Familien mit kleinen Einkommen, die die hohen Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen können, ÖV-Nutzer und Nutzerinnen müssen die Zeche bezahlen.
Eine faire Unternehmenssteuerreform III ist möglich. Die SP hat bereits bei der Vernehmlassung zur USR III Gegenfinanzierungsvorschläge gemacht – z. B. mit der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer oder mit der Aufhebung der steuerfreien Ausschüttung von Agioreserven. Und das ergiebigste Mittel zur Gegenfinanzierung ist die Aufhebung des Teilbesteuerungsverfahrens bei den Dividenden. Dies hätte Mehreinnahmen beim Bund von rund 300 Mio. und bei den Kantonen von rund 900 Mio. zur Folge, die USR III wäre gegenfinanziert.
Mit dem Referendum öffnen wir den Weg für eine faire Unternehmenssteuerreform, die von den Profiteuren dieser Reform finanziert werden muss. Und wir verhindern, dass die privaten Haushalte, also wir alle, die Zeche für diese Reform bezahlen müssen.