Stefan ist Bürokaufmann bei einer Bank in Münsingen. Er ist mit Yasmin, einer gebürtigen Türkin, verheiratet. Sie arbeitet als Lehrerin. Die Sommerferien will das Ehepaar bei Yasmins Familie in der Türkei verbringen. Da sie nicht wissen, wie lange sie bleiben, kaufen sie noch kein Rückflugticket. Das scheint der Flughafenpolizei suspekt: Sie registrieren die Personalien von Herrn und Frau Schweizer im Auftrag des Nachrichtendienstes (NDB) im Rahmen der «Prävention gegen Dschihad-Rekrutierung».
Als Stefan sich Jahre später für eine Stelle bewirbt, bekommt er diese nicht. Die Bank hatte eine Auskunft beim NDB eingeholt.
Fortan werden E-Mails und SMS von Stefan überwacht. Als auf einem Ferienfoto türkische Militäranlagen zu sehen sind, überprüft der Nachrichtendienst Kontodaten und Browser-Verläufe der Familie. Die erstellten Datensätze werden, wie unter Geheimdiensten üblich, mit dem türkischen Geheimdienst ausgetauscht. Zahlungen an Yasmins Verwandte lassen die Ermittler aufhorchen: Sie verdächtigen die Schweizers nun ernsthaft und stellen Nachforschungen bei ihren Arbeitgebern an. Der Verdacht erhärtet sich nicht, die Namen des Ehepaars Schweizer bleiben jedoch in der Datenbank des NDB.
Als Stefan sich Jahre später intern für eine Stelle bewirbt, bekommt er diese nicht. Die Bank hatte für die Vergabe des sensiblen Jobs Auskunft beim NDB eingeholt. Dieser düstere «Fall Schweizer» könnte so oder ähnlich mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz Realität werden.