Vor rund zwei Jahren hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Zweitwohnungsinitiative angenommen und damit der weiteren Zubetonierung der Landschaft und dem spekulativen Zweitwohnungsbau eine Absage erteilt, auch im Interesse des Berggebiets und der Hotellerie. Von dieser Idee ist im vorliegenden Gesetzesentwurf nichts mehr spürbar. Das Gesetz ermöglicht vielmehr eine Vielzahl von Ausnahmen, die zu zusätzlichen kalten Betten führen und die Verfassungsbestimmung ad absurdum führen.
Ein Umdenken ist möglich – der Zweitwohnungsartikel kann tourismusfreundlich und verfassungskonform umgesetzt werden. Doch die Parlamentsmehrheit in Bern will dies nicht – paradoxerweise jene nicht, die am lautesten auf eine wörtliche Interpretation der Masseneinwanderungsinitiative pochen. Es soll weiterhin möglichst viel gebaut werden, Volkswille und Verfassung hin oder her. Stossend ist auch, dass die Kommissionsmehrheit Dringlichkeit beschlossen hat. Damit werden Fakten geschaffen und das Instrument der Dringlichkeit wird überstrapaziert.
Die SP wird sich weiterhin für eine sorgfältige Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative einsetzen, denn sie eröffnet Chancen für die dringend nötige Innovation und Kooperation im alpinen Tourismus. Die Herausforderungen durch den Rückgang der Übernachtungen, dem nun noch stärkeren Franken und den Klimawandel sind gross und die Änderungen längst fällig.