Volkswille nicht erfüllt
Der Entwurf enthält zu viele Schlupflöcher. Hier einige Beispiele:
- Heutige Hotels werden zu Bauparzellen für die Zweitwohnungen von morgen! Die freie Umnutzung von Hotels zu nicht bewirtschafteten Zweitwohnungen und die weiterhin erlaubte Querfinanzierung durch kalte Betten führen zur Aushöhlung des Verfassungsartikels. Und die Kannibalisierung der Hotellerie durch den Zweitwohnungsbau geht weiter. Dabei bildet die Hotellerie das Rückgrat des Tourismus! Dem Strukturproblem der Hotellerie muss mit verbesserten Finanzierungs- und Planungsinstrumenten begegnet werden. Nur die Umnutzung zu bewirtschafteten Zweitwohnungen soll in einem bestimmten Rahmen möglich sein.
- Für die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen werden zwei Varianten präsentiert, eine ohne und eine mit Einschränkungen. Die uneingeschränkte Umnutzungsfreiheit unterläuft aber direkt die beabsichtigte Wirkung des neuen Verfassungsartikels (20%-Klausel). In Tourismusorten, wo oft Boden- und Bauspekulation herrscht, ist die Gefahr gross, dass dann Mieter aus ihren Wohnungen verdrängt werden, Ersatzbauten in Nachbargemeinden entstehen, Dorfkerne zu „Geisterdörfern“ verkommen. Für die Zulassung von Umnutzungen braucht es, wie in der zweiten Variante vorgesehen, eine Baubewilligung und besondere Gründe (z.B. bei Erbschaft oder Wegzug, zum Schutz der historischen Bausubstanz von Kulturgütern oder wenn – wegen Abwanderung oder Arbeitsplatzmangel – keine Nachfrage nach Erstwohnungen besteht). Eine umfassende Umnutzungsfreiheit ist nicht verfassungskonform und darf nicht zur Diskussion stehen.
- Touristisch bewirtschaftete und strukturierte Zweitwohnungen sind weiterhin erlaubt, was von niemandem bestritten wird. Doch die vorgeschlagenen Lösungen für die Bewirtschaftung müssen noch auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden. Es besteht Spielraum zur Umgehung der Regelungen. Resorts können weiterhin auch auf der grünen Wiese entstehen und das Landschaftsbild bestimmen. Dabei besteht kein Bedarf nach neuen Bettenkapazitäten, die Übernachtungszahlen gehen im Berggebiet seit Jahren zurück. Der Tourismus braucht zusätzliche Gäste, nicht zusätzliche Betten!
- Und ein neues Schlupfloch: Der Anteil der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde ist in der Verfassung auf 20% beschränkt. Dies wird im Entwurf ignoriert, weil angeblich Zweitwohnungen kleiner sein sollen als Erstwohnungen. Doch wer die grosszügigen Villen der Tourismuszentren wie St. Moritz oder Gstaad kennt, versteht diese Begründung nicht. Verfassungsrechtlich ist sie nicht vertretbar.
- Kein Verbandsbeschwerderecht? Das grosse Geschäft mit den Zweitwohnungen muss wirksam kontrolliert werden, und dies nicht allein durch Kantone und Gemeinden. Dies haben nicht zuletzt die Reaktionen und die zu Unrecht bewilligte Baugesuchsflut nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative gezeigt. Im Entwurf verzichtet der Bundesrat auf einen entsprechenden Artikel, doch das Bundesgericht hat hier ein klares Urteil für das Verbandsbeschwerderecht gefällt.
Verfassungskonform ist möglich
Das Zweitwohnungsgesetz geht nun mit seinen Schlupflöchern in die Vernehmlassung. Ob danach Bundesrat und Parlament die Chance für eine verfassungskonforme Ausgestaltung nutzen, muss bezweifelt werden. Nur so erübrigen sich aber Referendum und weitere strenge Bundesgerichtsentscheide. Eine verfassungskonforme Umsetzung ist möglich und erstrebenswert – im Interesse des Tourismus, des Berggebietes, von Natur und Landschaft. Die SP wird sich nach wie vor dafür einsetzen, alle Schlupflöcher im Ausführungsgesetz zu stopfen und den Volkswillen möglichst getreu umzusetzen.