Vor eineinhalb Jahren hat das Stimmvolk den Schutz der Landschaft vor der Verbauung mit Zweitwohnungen beschlossen. Es wäre demokratiepolitisch ein Hohn, wenn die Initianten erneut das Referendum ergreifen müssten, um den Bundesrat zu einer verfassungsgetreuen Umsetzung zu bewegen.
So ist die vorgesehene freie Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen für die SP nicht akzeptabel. Das widerspricht dem Sinn der Initiative und würde in Tourismusregionen die Nachfrage und damit auch die Preise für Erstwohnungen explodieren lassen. Umnutzungen sind nur zulässig, wenn sie durch besondere Gründe wie einen Todesfall oder eine Zivilstandsänderung bedingt sind oder der Erhaltung von Dorfkernen dienen.
Die SP lehnt es ab, unbewirtschaftete Zweitwohnungen zur Querfinanzierung von Hotels zuzulassen. Durch die Umwandlung von unrentablen Hotels würden ebenfalls überwiegend kalte Betten entstehen, vielfach sogar in bester Lage.
Nur als schlechter Scherz kann schliesslich der Vorschlag gewertet werden, Zweitwohnungen weiterhin zu bewilligen, sofern sie auf einer „international ausgerichteten, kommerziellen Vertriebsplattform“ ausgeschrieben werden. Die Bestimmung lässt zu viel Spielraum zur Interpretation und verhindert nicht, dass neue Zweitwohnungen gebaut werden, für die es keine Nachfrage gibt und die somit leer stehen.
Die SP fordert deshalb in ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort eine konsequente Umsetzung des neuen Verfassungsartikels. Begleitend braucht es Massnahmen zur besseren Auslastung bestehender Zweitwohnungen sowie zur Förderung von Hotellerie und erschwinglichen Erstwohnungen. Dies sorgt für eine ökologisch wie ökonomisch richtige Kurskorrektur und somit zu einer nachhaltigeren touristischen Entwicklung.