Bundesrat und Kantone sollen Möglichkeit für E-Voting für Auslandschweizer_innen schaffen!
Die schweizerische Gesellschaft internationalisiert sich. Immer mehr Schweizer und Schweizerinnen halten sich im Verlauf ihrer Biografie mal kürzere oder längere Zeit ausserhalb der Schweiz auf. Viele kehren früher oder später wieder zurück. Es ist deshalb richtig, dass ihnen die Bundesverfassung auch während des Auslandaufenthalts die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte zusichert.
Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können ihre verfassungsmässigen politischen Rechte aber nicht ausüben. Denn heute treffen Wahl- und Stimmunterlagen bei vielen immer wieder zu spät ein. Nur E-Voting stellt für alle Angehörigen der Fünften Schweiz sicher, dass sie wählen und abstimmen können. Der Versand der Wahl- und Stimmunterlagen per Email bietet keine Alternative. Denn dieser Kanal bietet keine Sicherheit. Auch innerhalb der Schweiz brauchen Menschen mit Beeinträchtigungen E-Voting, damit sie ihr Stimm- und Wahlrecht ohne Einschränkung wahrnehmen können.
Die Schaffung eines elektronischen Stimmkanals entspricht einem vielfach ausgewiesenen Bedürfnis der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Das zeigen eindrücklich die Zahlen über die Wahlbeteiligung der fünften Schweiz in jenen Kantonen, bei denen 2015 E-Voting zur Verfügung stand. Dort war die Wahlbeteiligung 2015 viel höher als 2019, als der elektronische Stimmkanal wieder verschlossen war. Nahmen 2015 etwa im Kanton Genf dank E-Voting 31.8% der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Wahlen teil, so sackte dieser Wert 2019 mangels E-Voting auf 21.4% ab, im Kanton Aargau von 28.8% auf 18.2% und im Kanton Luzern von 32.1% auf 23.7%.
Die für Pilotversuche genutzten Systeme der ersten Generation stehen nicht mehr zur Verfügung. Im Juni 2019 zog der Kanton Genf sein von sechs Kantonen (AG, BE, GE, LU, SG, VD) genutztes E-Voting-System CHVote per sofort zurück, Anfang Juli 2019 auch die Schweizerische Post, deren System bisher vier Kantone (BS, FR, NE, TG) genutzt haben.
Für die SP ist klar: Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, müssen ihr Verfassungsrecht zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ausüben können! Mehr denn je müssen sich Bundesrat und Kantone für die Entwicklung eines verlässlichen, vertrauenswürdigen und finanziell gesicherten elektronischen Stimm- und Wahlkanals namentlich für die fünfte Schweiz sowie Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen. Dabei ist zu prüfen, ob eine neue öffentliche Trägerschaft den Genfer Quelle-Code in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft weiterentwickeln kann.
Ein verstärktes behördliches Engagement ist unverzichtbar, um jetzt E-Voting-Systeme der zweiten Generation mit verbesserten Sicherheitsmechanismen voranzubringen. Klar: Sicherheit geht vor Tempo. Freilich meinen nicht alle, die von Sicherheit sprechen, Sicherheit. Vielmehr schieben viele dieses Argument nur vor, um ein grundsätzliches Misstrauen gegen Behörden und neue Technologien zu schüren. Die Schweizer Institutionen und die Schweizer Innovationskraft dürfen nicht kleingeredet werden. Wir sollten das Vertrauen haben, dass die Schweizer Behörden und der Schweizer Denkplatz ein sicheres E-Voting hervorbringen können. Alles andere gäbe gerade international ein fatales Signal. Deshalb fordert die SP
vom Bundesrat
1. dass für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ein sicheres E-Voting-System wenn möglich für die nationalen Wahlen 2023 zur Verfügung steht;
2. dass er, nebst seiner Aufgabe als Regulator, auch die Führungsrolle für die Entwicklung und Bereitstellung eines elektronischen Wahl- und Abstimmungssystems für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer übernimmt und sich angemessen an der Finanzierung beteiligt.
von jenen Kantonen, die noch nicht über eine Gesetzesgrundlage für E-Voting verfügen, nun sofort die nötigen Schritte zu unternehmen, damit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den nationalen Wahlen 2023 auf elektronischem Weg teilnehmen können.
Resolution, verabschiedet vom SP Parteitag am 17. Oktober 2020.