Einbürgerungsgesuch jetzt stellen
Einbürgerungsgesuch jetzt stellen
Immer mehr Menschen, die dauerhaft hier leben, Teil unserer Gesellschaft sind und Steuern bezahlen, können nicht über die Zukunft der Schweiz mitbestimmen. Gleichzeitig kommen die Grundrechte von Menschen, die in der Schweiz leben, aber keinen Schweizer Pass besitzen, immer stärker unter Druck. Das Grundrecht, da zu leben, wo man geboren ist und das bisherige Leben verbracht hat, ist für diese Menschen beispielsweise nicht mehr garantiert.
Dass viele Menschen seit vielen Jahren oder sogar seit Beginn ihres Lebens in der Schweiz leben und trotzdem nicht über den schweizerischen Pass verfügen, hat verschiedene Gründe: rechtliche Hindernisse, hohe Kosten, eine lange Verfahrensdauer, aber auch eine weit verbreitete Mentalität der Abschottung, welche Menschen mit Migrationshintergrund spüren lässt, dass sie hier wenig willkommen sind.
Trotzdem oder gerade deswegen rufen wir alle Menschen mit Migrationshintergrund dazu auf, sobald als möglich ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Denn nur gemeinsam können wir die Schweiz offen und solidarisch gestalten.
Per 1. Januar 2018 wird ein neues Bürgerrechtsgesetz in Kraft treten. Dieses bringt neben einigen Fortschritten auch Rückschritte. Namentlich wird mit dem neuen Bürgerrecht die Niederlassungsbewillifürgung (Ausweis C) neu in allen Kantonen eine zwingende Voraussetzung für die Einreichung des Einbürgerungsgesuchs. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene kann dies eine Einbürgerung auf Jahre hinaus verunmöglichen; je nach Kanton kann es beispielsweise sein, dass sie keine C-Bewilligung erhalten, weil sie finanziell von ihren Eltern abhängig sind oder weil sie neben dem Studium zu wenig verdienen. Einbürgerungsgesuche, die vor Ende 2017 bei den zuständigen Behörden eintreffen, werden noch nach dem alten Bürgerrechtsgesetz behandelt.
Wer keine Niederlassungsbewilligung hat, die restlichen Anforderungen an eine Einbürgerung aber erfüllt, soll vor Ende Jahr ein Einbürgerungsgesuch stellen. Eltern sollen für ihre in der Schweiz aufgewachsenen Kinder ab 11 Jahren ein Gesuch stellen, auch wenn sie als Eltern die Bedingungen nicht erfüllen (bspw. wegen Schulden oder Abhängigkeit von Sozialhilfe).
Die Kosten für eine Einbürgerung sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Sie können für eine Familie bis zu mehreren tausend Franken betragen. Vielen Familien, aber auch Einzelpersonen fehlt das notwendige Geld. In aller Regel sehen die Reglemente in einem solchen Fall aber die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Gebührenerlasses vor.
Wer bis jetzt aus finanziellen Gründen kein Einbürgerungsgesuch gestellt hat, soll bei seiner Gemeinde die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Gebührenerlasses nachfragen.
Es braucht auch von der gesamten Gesellschaft eine offene und positive Haltung gegenüber Menschen, die ihr Leben in der Schweiz verbringen wollen. Insbesondere den hier aufwachsenden jungen Menschen gegenüber muss es deutliche Zeichen der Gemeinden und Kantone geben, dass ihre Einbürgerung gewünscht wird.
Gemeinde und Kantone sollen mit Kampagnen und Aktionen junge Menschen, die hier geboren oder aufgewachsen sind, dazu einladen, das schweizerische Bürgerrecht zu beantragen.