EUROPAWAHLEN 2024

Ein Viertel der Schweizer Wohnbevölkerung ist in der EU wahlberechtigt – so kann man wählen!

In der Schweiz leben 2,3 Millionen Menschen, die einen EU-Pass besitzen. Die Teilnahmemöglichkeiten hängen vom nationalen Wahlrecht des Herkunftslandes ab. Wahlberechtigt sind EU-Bürger:innen im wahlfähigen Alter, in der Regel 18 Jahre. In Belgien, Deutschland, Malta und Österreich dürfen 16-jährige wählen.

Europawahlen 2024: So kann man von der Schweiz aus teilnehmen

Registrierung bis am 19. Mai 2024 bei der Gemeindebehörde des letzten deutschen Wohnsitzes nötig. Sobald die Wahlberechtigten die Wahlunterlagen erhalten haben, können sie per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen. Die Wahlunterlagen müssen bis 18.00 Uhr am 9. Juni 2024 (Wahlsonntag) bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. Weitere Infos finden sich hier: Europawahlen 2024 – Deutschland & SPD Freundeskreis Zürich.

Französische Bürger:innen können entweder in den von den Konsulaten eingerichteten Wahllokalen oder per Vollmacht wählen. Weitere Infos finden sich hier: Europawahlen 2024 – Frankreich.

Eine Stimmabgabe von ausserhalb der EU ist leider nicht möglich. Italienische Staatsbürger:innen müssen in die Gemeinde in Italien reisen, wo sie als Wähler:in registriert sind. Sie erhalten von der Gemeinde ca. einen Monat vor der Wahl eine automatische Benachrichtigung. Weitere Infos finden sich hier: Europawahlen 2024 – Italien.

Auslandsösterreicher:innen ohne Hauptwohnsitz in Österreich müssen bei der zuständigen österreichischen Gemeinde die Aufnahme in die sog. Europa-Wählerevidenz beantragen (diese gilt für zehn Jahre). Der Stichtag ist noch nicht festgelegt, wird jedoch vermutlich Mitte März 2024 sein. Die Wahlkarte kann nach Erhalt mittels Briefwahl abgegeben werden. Das Briefwahlkuvert kann auch bei einer österreichischen Vertretung im Ausland abgegeben werden, diese leitet es kostenlos an die Wahlbehörde weiter. Weitere Infos finden sich hier: Europawahlen 2024 – Österreich.

Registrierung ist bis am 9. April 2024 nötig. Die Wahlberechtigten können auf dem Konsulat wählen. Wo sich die Wahllokale befinden und weiter Infos finden sich hier: Europawahlen 2024 – Portugal.

Keine Registrierung erforderlich, wenn die Wahlberechtigten im sog. Konsularischen Register eingetragen sind. Falls sie noch nicht eingetragen sind, müssen sie sich zwei bis drei Monate vor den Wahlen für das Wahlregister aufnehmen lassen. Also am besten gleich anmelden. Weitere Infos finden sich hier: Europawahlen 2024 – Spanien.

Für detaillierte Informationen zu den Wahlen und Fristen weitere EU-Mitgliedstaaten, empfehlen wir, die offizielle Übersicht auf Europa.eu zu konsultieren:

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  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

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