Plattform Schutz vor Waffengewalt
Plattform für ein zukunftsfähiges Waffenrecht
Halbierung der Anzahl Schusswaffentote – Erfolgsgeschichte fortsetzen: Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren durch die schrittweise Verschärfung des Waffenrechts zahlreichen Menschen das Leben gerettet und die Sicherheit in unserem Land deutlich erhöht. Waren 1998 – dem letzten Jahr vor Inkrafttreten des Waffengesetzes – noch über 460 Schusswaffentote zu beklagen, so halbierte sich diese Zahl dank vielfältigen Verbesserungen des Waffenrechts seither auf rund 200 jährlich. Der Zusammenhang ist eindeutig: Je mehr die Schweiz die Verfügbarkeit von Schusswaffen einschränkte, desto weniger Schusswaffensuizide und Schusswaffen-Tötungen waren zu beklagen. Nun gilt es, auf diesem bewährten und erprobten Weg voranzuschreiten. Denn auch 200 Schusswaffentote jährlich sind zu viel.
Das Schutzniveau in ganz Europa erhöhen: Die unterzeichnenden Parteien und Verbände stehen deshalb hinter der vom Bundesrat beantragten Genehmigung der revidierten EU-Waffenrichtlinie und der damit verbundenen Verbesserungen des Schweizer Waffenrechts. Die Schaffung eines gesamteuropäisch gleichmässig hohen Standards trägt dazu bei, in ganz Europa das Sicherheitsniveau anzuheben. Denn Terrorismus und viele Formen der Kriminalität können nur grenzüberschreitend wirksam bekämpft werden. Gleichzeitig trägt ein griffiges Waffenrecht zur Suizidprävention bei, wirkt der häuslichen Gewalt, namentlich gegen Frauen, entgegen und erhöht generell die Sicherheit in Europa und der Schweiz.
Den Zugang zu halbautomatischen Waffen einschränken: Halbautomatische Waffen spielten bei verheerenden Dramen in Europa und den USA eine zentrale Rolle. Deshalb ist es richtig, deren Verfügbarkeit in ganz Europa einzuschränken: auf militärische und polizeiliche Schutzkräfte sowie – gestützt auf Ausnahmebewilligungen – auf Sportschützen und Sportschützinnen, die nachweislich regelmässig mit diesen verbotenen Waffen trainieren und damit an Wettkämpfen teilnehmen. Die Frage der Ausnahmebewilligungen ist in der bundesrätliche Vorlage noch zu wenig klar geregelt und der Ermessensspielraum der Kantone zu gross. Nur wer Gewähr für einen sorgsamen Umgang mit verbotenen Waffen bietet, soll eine Ausnahmebewilligung beantragen können. Zudem ist auf die subventionierte Abgabe solcher Waffen durch den Staat zu verzichten und dafür marktübliche Preise vorzusehen.
Den Zugang zu Informationen verbessern: Wer die Sicherheit im Waffenbereich erhöhen will, braucht den raschen Zugang zu hochwertigen Informationen, die international verfügbar sind. Auf diesem Weg sind in den letzten Jahren grosse Fortschritte erzielt worden. Weitere Verbesserungen ermöglicht die vorliegende Revision. In Bezug auf den Besitz von Waffen müssen Lücken geschlossen und auch früher erworbene Waffen in die bestehenden Register eingetragen werden. Das ist namentlich für die Polizei von grösster Bedeutung. So wollen die Beamten und Beamtinnen beispielsweise wissen, ob der mutmassliche Betreiber einer Hanfplantage im Besitz einer Pistole ist, bevor sie eine Hausdurchsuchung vornehmen. Zudem braucht es statistische Daten, damit die Wirksamkeit der Missbrauchsbekämpfung auf informierter Grundlage überprüft werden kann.
Die unterstützenden Organisationen der Plattform:
Erstunterzeichnende: Verbindung der psychiatrisch-psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Ärztinnen der Schweiz FMPP; Haus- und Kinderärzte Schweiz mfe; Verband Schweizerischer Polizeibeamter VSPB; Evangelische Frauen Schweiz EFS; Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP.
Weitere unterstützende Organisationen: Amnesty International, Schweizer Sektion; Christlicher Friedensdienst cfd; DAO Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein; frauenrechte beider basel; IPSILON – Initiative zur Prävention von Suizid in der Schweiz; Public Health Schweiz; Schweizerischer Friedensrat; Schweizerischer Katholischer Frauenbund SKF; Stop Suicide; terre des hommes Schweiz; Vereinigung unabhängiger Ärztinnen, Ärzte und Medizinstudierender VUA.