Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, auf den die pflichtteilsgeschützten Erb:innen (wie z.B. Kinder) gemäss Gesetz einen Anspruch haben.
Nach dem Abzug des Pflichtteiles bezeichnet die freie Quote den frei verfügbaren Anteil des Nachlasses. Erst das Verfassen eines Testaments gibt einem die Möglichkeit, einer guten Freundin oder einer Organisation mithilfe der freien Quote etwas vom Nachlass zu hinterlassen.
Der Vorsorgeauftrag regelt die Vertretung bei Urteilsunfähigkeit in administrativen und finanziellen Angelegenheiten sowie im Rechtsverkehr. Der Vorsorgeauftrag ist kein Testament.
Die Patientenverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Vorsorgeauftrag. In der Patientenverfügung werden die persönlichen Wünsche zur Pflege und medizinischen Behandlung festgehalten, für den Fall, dass diese später nicht mehr selbst kommuniziert werden können.
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Für ein persönliches Gespräch steht Ihnen Regula-Sibylle Schweizer, Verantwortliche Nachlassplanung, gerne zur Verfügung.
Regula-Sibylle Schweizer
Fundraising & Verantwortliche Nachlassplanung und Gruppe 2027