Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. eine angemessene und menschenwürdige Unterbringungsplanung im Kanton Bern für abgewiesene
Asylbewerberinnen und Asylbewerber und ihre Kinder zu erarbeiten
2. eine für Familien geeignete Unterbringungslösung zu finden, insbesondere im Hinblick auf die Wohn-
möglichkeiten, die Zentrumslage oder den leichten Zugang zum Stadtzentrum, den Schulbesuch in
ordentlichen Einrichtungen (Regelschule) und die Sozialisierung von Kleinkindern
3. die Möglichkeit zu prüfen, Familien mit Kindern in Wohnungen unterzubringen
4. für Familien, insbesondere mit Säuglingen und Kleinkindern, und für Frauen (Bedarf an Hygienearti-
keln) eine höhere Nothilfe als bisher sowie einen Beitrag an die Schulkosten (Spielgruppen, Tages-
schulen, Mahlzeiten und Schulmaterial) vorzusehen
5. bei seiner Planung den Erkenntnissen und Empfehlungen des Berichts über die Rückführungszentren
im Kanton Bern der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter Rechnung zu tragen
Begründung:
Am 25. August 2021 hat der Bieler Gemeinderat beschlossen, die Ausnahmebewilligung für die Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden in Containern in Bözingen bis zum 31. Juli 2022, also bis zum Ende des Schuljahres, zu verlängern. Der Grosse Rat hat am 15. September 2021 ein Postulat zur Beibehaltung eines Rückkehrzentrums in Biel überwiesen. Die meisten Votantinnen und Votanten wiesen darauf hin, dass die derzeitigen Bedingungen nicht optimal sind.
Die Unterbringung in Containern in Bözingen ist in der Tat keine geeignete und nachhaltige Lösung, auch wenn wir verstehen, dass die Unterbringung in der Stadt Biel in Bezug auf Zentrumslage, Schulbildung und Sprachen am besten geeignet scheint. Es ist daher wichtig, dass der Regierungsrat bis spätestens am 1. August 2022 eine Alternative mit menschenwürdigen Unterbringungsbedingungen anbietet. Unter menschenwürdigen Unterbringungsbedingungen verstehen wir eine Unterkunft, die für die Privatsphäre von Familien geeignet ist, eine Unterkunft mit kinderfreundlichen Einrichtungen wie Spielplätzen und Spielzimmern, einen zentraleren Unterbringungsort oder die Zuteilung von Busfahrkarten für alle Bewohnerinnen und Bewohner, um einen einfachen Zugang zum Stadtzentrum und zu den Regelschulen zu gewährleisten. Die meisten abgelehnten Asylsuchenden befinden sich seit mehr als zwei Jahren in den Rückführungszentren, die meisten von ihnen können nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren oder haben keine Staatsangehörigkeit (Staatenlose). Es ist unsere Pflicht, ihnen menschenwürdige Lebensbedingungen zu bieten.