Antrag:
Der Gemeinderat wird gebeten, eine erweiterte und verbesserte Informationspflicht für ausländische Einwohner:innen der Stadt Thun sicherzustellen, welche die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen.
Begründung:
Eine verbesserte Informationsversorgung fördert nicht nur das Gefühl der Zugehörigkeit, sondern ist auch ein Schritt hin zur Chancengleichheit und Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
In der Schweiz betrifft dies über 1 Million Menschen, welche längst gut in unserer Gesellschaft integriert oder in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind.
Dieses Postulat zielt darauf ab, eine effektivere Kommunikation und eine umfassendere Unterstützung für ausländische Mitbürger:innen zu gewährleisten:
- Alle Niedergelassenen mit Bewilligung C sind nach Ablauf der Aufenthaltsfristen automatisch und aktiv darüber zu informieren, dass sie die formellen Anforderungen für die Einbürgerung erfüllen; zudem sind sie mit Blick auf die materiellen Anforderungen an die Einbürgerung auf das Verfahren sowie die Beratungsangebote der Gemeinde und des Kantons hinzuweisen.
- Alle für die Einbürgerung erforderlichen Informationen sind auf der Website der Stadt Thun verständlich und einfach erklärt (evtl. zusätzlich in einfacher Sprache).
- Der von der Einbürgerungskommission angewendete Fragebogen ist auf der Website zu veröffentlichen, damit sich potenzielle Gesuchstellende ein Bild davon machen können.
- Angebot von regelmässigen und niederschwelligen Informationsveranstaltungen über das Einbürgerungsverfahren.
- Die für die Integrationsförderung zuständigen Stellen nehmen die Informations- und Beratungspflicht wahr und setzen diese um.