Anerkennung der gesellschaftlich unverzichtbaren Care-Arbeit durch die Stadt Bern als Arbeitgeberin

Als Care-Arbeit wird die Sorge-, Pflege-, Betreuungsarbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige bezeichnet. Alle Menschen sind in gewissen Lebensphasen auf die Fürsorge anderer angewiesen und nehmen Care-Arbeit in Anspruch. Care-Arbeit ist für die Nachhaltigkeit einer Volkswirtschaft genauso unerlässlich wie bezahlte Arbeit. In der Schweiz werden jährlich rund 16 Mia. Arbeitsstunden geleistet, der grössere Teil davon, nämlich 8.7 Mia. sind unbezahlt. Dies entspricht über 1 Million Vollzeitstellen und Arbeitskosten von über 80 Milliarden Franken, was den gesamten jährlichen Arbeitskosten im Baugewerbe und Handel entspricht. Der grösste Anteil der unbezahlten Care-Arbeit wird nach wie vor von Frauen geleistet. Die langsam voranschreitende faktische Gleichstellung zwischen Frau und Mann ist nicht zuletzt auf den Umstand zurück zu führen, dass Care-Arbeit nach wie vor sehr ungleich verteilt ist. Wer unbezahlte Care-Arbeit leistet nimmt immer noch beträchtliche Nachteile in Kauf (geringere Lohn- und Karrierechancen, mangelhafte sozialversicherungsrechtliche Absicherung, tiefere Renten und fehlende gesellschaftliche Anerkennung).
Der Bedarf an Care-Arbeit wird in den nächsten Jahren weiter steigen insbesondere durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft, welche mehr pflegebedürftige Menschen hervorbringe wird.
Gleichzeitig steht die Schweiz durch die demografische Entwicklung, die aktuelle Migrationspolitik
sowie durch die veränderten Anforderungen an Arbeitnehmende in einer digitalisierten Arbeitswelt
vor dem Problem eines zunehmenden Fachkräftemangels. Die Schweizer Wirtschaft kann es sich
nicht mehr leisten, weitgehend auf die Erwerbsarbeit von Care-Arbeit leistenden Personen zu verzichten. Es müssen also Lösungen zur besseren Vereinbarkeit zwischen Erwerbs- und Care-Arbeit
gefunden werden.
Attraktive Arbeitgeber müssen unter dem Eindruck der zunehmenden Problematik des Fachkräftemangels, sowie der veränderten Bedürfnisse der jungen Erwerbsgeneration gerade im Bereich
der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Care-Arbeit fortschrittliche Bedingungen schaffen. Der Bund
hat die Problematik mit seinem Vorschlag zu einem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung aufgegriffen. Auch verschiedene Arbeitgeber haben die Wichtigkeit des Themas erkannt. Im Gesamtarbeitsvertrag der Post ist seit
Anfang 2016 die Möglichkeit auf Hilfeleistung im Gesamtarbeitsvertrag ausdrücklich geregelt und
die Swisscom hat mit dem Programm «Work and Care» als erstes Schweizer Grossunternehmen
ein flexibles Arbeitszeitmodell eingeführt, das speziell auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger
ausgerichtet ist.
Das aktuelle Personalrecht der Stadt Bern erscheint unter Berücksichtigung der genannten Fakten
wenig fortschrittlich. Damit die Stadt Bern auch zukünftig eine attraktive Arbeitgeberin bleibt, sind
weitere Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.
Wir fordern den Gemeinderat höflich auf,
1. Die Einführung von mindestens 15 Tagen bezahltem Urlaub pro Jahr zur Leistung von Betreuungspflichten bei minderjährigen Kindern sowie für die Pflege kranker Angehöriger bzw. die
Übernahme einer für die Angestellten günstigeren bundesrechtlichen Lösung ins städtische
Personalrecht zu prüfen.
2. Dem Stadtrat einen Bericht mit arbeitsorganisatorischen Vorschlägen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Care-Arbeit bei städtischen Angestellten in allen Bereichen zu
unterbreiten. Dabei ist insbesondere die Situation der Bereiche Technik und Handwerk sowie
Soziales und Gesundheit und Rettungsdienste (gemäss Anhang 2 PVO) zu berücksichtigen.
3. Die Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Personen zu prüfen,
die sich aufgrund von Care Verpflichtungen gezwungen sehen, ihr Pensum vorübergehend zu
reduzieren.
4. Dem Stadtrat einen Bericht zu unterbreiten, welche Massnahmen ergriffen werden, damit Personen mit Care Verpflichtungen keine Nachteile bei der Lohnzahlung (Einreihung, Lohnanstieg, Leistungsbeurteilung) sowie der beruflichen Laufbahnentwicklung und Karriereplanung
entstehen.

Erstunterzeicher:in

Bernadette Häfliger, Lisa Witzig

Ersteinreichung

29. November 2018

Einreichungskanton

Bern

Einreichegemeinde

Bern
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