Der Regierungsrat wird eingeladen, Massnahmen zu ergreifen, um Mehrzeiten des kantonalen
Personals, die ohne Kompensation verfallen, auf null zu reduzieren.
In der Beantwortung der Anfrage KR–Nr. 231/2019 (Arbeitszeitsaldi beim kantonalen
Personal) legt der Regierungsrat dar, dass im Jahr 30’764 Arbeitsstunden vom kantonalen
Personal geleistet wurden, ohne dass diese Stunden kompensiert werden konnten oder
vergütet wurden. Eine ausserordentliche Leistung soll sich lohnen, entsprechend ist es
enorm störend, wenn Gratis–Arbeit geleistet wird. Die neue Regelung1, dass Ferientage vor
den Mehrzeiten bezogen werden müssen, wird das Problem noch verschärfen.
Das Ziel soll aus Gründen des Gesundheitsschutzes möglichst eine Kompensation mit Freizeit
sein. Eine monetäre Abgeltung der geleisteten Mehrzeiten soll nur in Ausnahmefällen erfolgen,
wenn eine Kompensation mit Freizeit nicht möglich ist. Letztlich ist eine finanzielle Abgeltung
einem Verfall in jedem Falle vorzuziehen.
Es ist grundsätzlich Aufgabe der Vorgesetzten, die Mehrzeiten der Mitarbeitenden zu
überprüfen. Hierfür könnten ein internes Monitoring, KEF–Indikatoren oder andere
Massnahmen ergriffen werden. Weiter soll die Zielerreichung der Vorgesetzten deshalb
künftig auch davon abhängen, inwiefern die Mitarbeitenden die Mehrzeiten vollumfänglich
kompensieren können.