Die Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit prägt unsere Zukunft. Zu den unrühmlicheren Phasen gehörten Verfolgungen von «Hexen» und weiteren Personen, welche nicht in das damalige Obrigkeitenschema passten. In der Stadt Luzern geschah dies jeweils gemäss diesem Ablauf:
- Wasserturm: Oftmals unter Folter erzwungene Geständnisse.
- Rathaus: Bei Todesstrafe: Antrag durch den Kleinen Rat (36 Mitglieder, Adelige), Bestätigung durch den Grossen Rat (64 Mitglieder, Bürgerschaft).
- Fischmarkt (heutiger Weinmarkt): Die öffentliche Bekanntgabe der Todesstrafe.
- Richtstätte Senti (heutiger Parkplatz östlich der Kunstschule, Sentimattstrasse 1), später Emmenbrücke: Vollzug der Todesstrafe durch das Schwert, den Galgen, durch Verbrennen, Vierteilen, Ertränken oder Rädern.
In der Stadt Luzern kam es zwischen 1551 bis in die Zeiten der Aufklärung zu 711 öffentlichen Hinrichtungen. Zu den Vorwürfen gehörten Mord, schwerer Diebstahl, Brandstiftung, Kindstötung, Hexerei, Homosexualität oder Blasphemie.
Gemäss Entwicklungskonzept Basel- und Bernstrasse könnte in nächster Zeit eine geänderte Nutzung des Parkplatzes Sentimattstrasse 1 anstehen. Also an der Stelle, wo unsagbares Leid stattfand. Diese ist heute im Besitze des Kantons. Die SP-Fraktion bittet den Stadtrat, im Falle einer Umnutzung von Beginn weg ein Mahnzeichen in die Neugestaltung zu integrieren und hierzu historische Fachpersonen einzubeziehen. Ausserdem sollen an den Stationen 1 bis 3 Informations-/Gedenktafeln an das Schicksal der betroffenen Personen erinnern und die damals gängige Praxis thematisieren.